Änderungen der Straßenbeleuchtung durch Baumaßnahmen
Ein Gebäude wird saniert, abgerissen oder neu gebaut?
Am Gebäude sind Leitungen und / oder Leuchten angebracht?
Oder vor dem Gebäude befindet sich eine Straßenlaterne?
Was ist zu tun?
Adresse: www.zwickau.de/de/politik/verwaltung/aemter/dezernat2/tiefbau/stadtbeleuchtung/dienstleistungen/Beleuchtung1.php?s=10dd937dbd53e73db1e4a635758d7ac9
letzte Änderung der Seite: 12.11.2017
gedruckt am: 21.11.2024
Ein Gebäude wird saniert, abgerissen oder neu gebaut?
Am Gebäude sind Leitungen und / oder Leuchten angebracht?
Oder vor dem Gebäude befindet sich eine Straßenlaterne?
Was ist zu tun?
§ 126 (1) Baugesetzbuch
Schriftlicher Antrag vom Hauseigentümer, falls betroffene Beleuchtung im Zuge der Maßnahme hinderlich.
Lageplan
Kosten nach § 126 (1) Baugesetzbuch / Einzellfallentscheidung
Sie möchten Ausfälle von Straßenlampen (u. a. auch Gaslaternen) im Stadtgebiet von Zwickau melden.
Wir benötigen
bei Einzelausfällen genaue Standortbeschreibung mit Straßennamen, Haus-Nr. und gegebenenfalls Mast-Nr.,
beim Ausfall mehrerer Lampen - Angabe des Straßenabschnittes.
Bei Ausfall der Beleuchtung auf mehreren Straßenzügen kann der Bereitschaftsdienst der Abt. Stadtbeleuchtung außerhalb der Dienstzeit über die Berufsfeuerwehr gerufen werden.