Stadtbeleuchtung / Verkehrstechnik

Aktuelle Informationen

Ihr Anliegen

Änderungen der Straßenbeleuchtung durch Baumaßnahmen

Ein Gebäude wird saniert, abgerissen oder neu gebaut?
Am Gebäude sind Leitungen und / oder Leuchten angebracht?
Oder vor dem Gebäude befindet sich eine Straßenlaterne?
Was ist zu tun?

Rechtsgrundlagen

§ 126 (1) Baugesetzbuch

Benötigte Unterlagen

  • Schriftlicher Antrag vom Hauseigentümer, falls betroffene Beleuchtung im Zuge der Maßnahme hinderlich.

  • Lageplan

Gebühren

Kosten nach § 126 (1) Baugesetzbuch / Einzellfallentscheidung

 

Ihr Anliegen

Ausfall von Straßenbeleuchtung

Sie möchten Ausfälle von Straßenlampen (u. a. auch Gaslaternen) im Stadtgebiet von Zwickau melden.

Bemerkungen/Hinweise

Wir benötigen

  • bei Einzelausfällen genaue Standortbeschreibung mit Straßennamen, Haus-Nr. und gegebenenfalls Mast-Nr.,

  • beim Ausfall mehrerer Lampen - Angabe des Straßenabschnittes.

Bei Ausfall der Beleuchtung auf mehreren Straßenzügen kann der Bereitschaftsdienst der Abt. Stadtbeleuchtung außerhalb der Dienstzeit über die Berufsfeuerwehr gerufen werden.

  • Tiefbauamt

    Thomas Walter
    Sachgebietsleiter

    Postanschrift

    PF 20 09 33
    08009 Zwickau

    Besucheradresse

    Bauhof
    Brander Weg 6,
    08060 Zwickau

    Öffnungszeiten

    Di
    7-14 Uhr
    Do
    7-14 Uhr

    Kontakt aufnehmen

    Telefonnummer: +49 375 836690
    Fax: +49 375 836698