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  • Liegenschafts- und Hochbauamt

    Postanschrift

    PF 20 09 33
    08009 Zwickau

    Besucheradresse

    Hauptmarkt 26
    08056 Zwickau

    Öffnungszeiten

    Di
    9-12 Uhr / 13-18 Uhr
    Do
    9-12 Uhr / 13-15 Uhr
    Christoph Kaufmann
    Amtsleiter

    Kontakt aufnehmen

    Telefonnummer: +49 375 836500
    Fax: +49 375 836565

Wenn Sie sich für eines oder mehrere der aufgeführten Grundstücke interessieren und weitere Informationen benötigen oder einen Besichtigungstermin wünschen, steht Ihnen der jeweilige Ansprechpartner im Liegenschafts- und Hochbauamt, SG Liegenschaftsdienst, gern zur Verfügung.

Anschrift /Angebotsabgabe

Bitte senden Sie Ihre Angebote an nebenstehende Anschrift. Des Weiteren haben Sie die Möglichkeit, die Unterlagen direkt im Liegenschafts- und Hochbauamt abzugeben.

Angebotsinhalt

Das Angebot soll folgende Angaben enthalten:

  • Bietpreis
  • Finanzierungsnachweis
  • Nutzungskonzeption
  • Investitionsvolumen
  • Investitionszeitraum

Es wird darauf hingewiesen, dass neben dem Preisgebot ein wesentliches Vergabekriterium die eingereichte Nutzungskonzeption darstellt.

Hinweis

Die Angebote ergehen ohne Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben. Bei diesen Anzeigen handelt es sich um eine Aufforderung zur Abgabe von Angeboten und eines Investitionskonzeptes. Der Eigentümer ist nicht verpflichtet, dem höchsten oder irgendeinem Gebot den Zuschlag zu erteilen.

Die Stadt Zwickau behält sich vor zu entscheiden, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen die Liegenschaft verkauft wird. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Annahme des Kaufgebotes eines Interessenten.

Wichtiger Hinweis:

Für die vorherige Prüfung der Bebaubarkeit bzw. Möglichkeit der Umsetzung des Bauvorhabens empfehlen wir eine Bauvoranfrage im Amt für Bauordnung. Bei Fragen zum Planungsrecht/Planungsziel wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Ansprechpartner im Stadtplanungsamt, SG Stadtplanung. Alle rechtskräftigen Bebauungspläne nach § 30 BauGB können auf der städtischen Internetseite eingesehen werden.

Unabhängig von der baurechtlichen Beurteilung des Grundstückes steht es dem Interessenten frei, auf eigene Kosten vor Erwerb eines Grundstückes Baugrunduntersuchungen durchzuführen oder Anfragen beim Sächsischen Oberbergamt Freiberg hinsichtlich einer Bergbehördlichen Auskunft zu stellen. Dies ist insbesondere aufgrund der Bodenbeschaffenheit in Zwickau, historisch bedingt durch den Bergbau im Stadtgebiet, zur Vermeidung von nicht vorhersehbaren Kosten, z.B. bei der Errichtung eines Gebäudes mit Keller, empfehlenswert.

Generell übernimmt die Stadt Zwickau keine Haftung für die Tauglichkeit des jeweiligen Grundstückes für die Zwecke des Kaufinteressenten.