Investitionszuschuss

GRW-FÖRDERUNG NEU AUFGESTELLT

Die Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur« (GRW) ist das mit Abstand wichtigste Instrument der Wirtschaftsförderung in Sachsen. Sie dient in erster Linie dazu, Beschäftigung und Einkommen in den sächsischen Regionen zu sichern und Standortnachteile auszugleichen. Mit dem von Bund und Freistaat Sachsen gemeinsam finanzierten Förderprogramm werden Investitionen zum Aufbau, der Erweiterung und Anpassung gewerblicher Betriebe sowie der Ausbau der öffentlichen wirtschaftsnahen Infrastruktur unterstützt. Durch das sächsische Kabinett wurden sowohl die Neufassung der Förderrichtlinie zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der Tourismuswirtschaft (GRW RIGA) als auch die Neufassung der Richtlinie zur Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur (GRW Infra) für die Förderperiode ab 2022 beschlossen. 

Sachsen ist aufgrund der positiven wirtschaftlichen Entwicklung in den letzten Jahren nicht mehr einheitliches Höchstfördergebiet. Die Förderung in der GRW erfolgt deshalb künftig gestaffelt nach regionalen Bedarfen und erfolgt dort, wo sie nachweislich benötigt wird. Entsprechend der Regionenzuordnung erhalten die Regionen mit Aufholbedarf ein umfassenderes Unterstützungsangebot. Ziel ist es dabei, den ländlichen Raum zu stärken und die zurückgehenden Mittel gezielt dort einzusetzen, wo der größte Bedarf ist.

In die erste Priorität fallen die Landkreise Bautzen, Erzgebirgskreis, Görlitz, Nordsachsen und Vogtland mit einem Regelhöchstfördersatz von 90 Prozent. In die zweite Priorität fällt der Landkreis Zwickau sowie die Landkreise Leipzig, Meißen, Mittelsachsen, Sächsische Schweiz Osterzgebirge und die Stadt Chemnitz mit einem Regelhöchstfördersatz von 80 Prozent. In die dritte Priorität fallen die Städte Dresden und Leipzig mit einem Regelhöchstfördersatz von 70 Prozent.

Insgesamt wurden die Fördermittel mit der Reform gekürzt: Für die Richtlinien GRW RIGA und GRW Infra stehen insgesamt allein im Jahr 2022 rund 85 Millionen Euro weniger zur Verfügung. 

Die Wirtschaftsförderung unterstützt und begleitet bei unternehmens- und investitionsbezogenen Fragen zu:

  • Zuschüssen, Darlehen, Bürgschaften, Beteiligungen
  • Förderkriterien, Konditionen, Fristen
  • Antragsverfahren