Investitionsförderung

Programm „Regionales Wachstum“ wird fortgesetzt

Der Freistaat Sachsen setzt das stark nachgefragte Investitionsprogramm »Regionales Wachstum« fort. Zielgruppe des Programms sind kleine Unternehmen mit überwiegend regionalem Absatz und Sitz oder Niederlassung in den Landkreisen des Freistaates Sachsen. Mit dem Zuschuss bis zu einer Höhe von 50.000 EUR sollen Investitionsanreize gegeben werden, um die Anpassungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen z. B. durch neue Produkte sowie Dienstleistungen, Prozessoptimierung oder Umsatzausweitung zu erhöhen. Gleichzeitig leistet das Programm einen Beitrag zur Digitalisierung, indem die Anschaffung moderner Maschinen und Anlagen gefördert wird. 2022 stehen dafür rund 11,7 Millionen Euro aus Landesmitteln zur Verfügung. Die Beantragung bei der Sächsischen Aufbaubank – Förderbank – (SAB) ist voraussichtlich ab 1. März 2022 möglich.

Das 2019 gestartete Förderprogramm wurde bereits von Beginn an sehr gut angenommen. So sagt Wirtschaftsminister Martin Dulig: »Das öffentliche Interesse an einer Fortführung des Programms war groß. Ich danke dem Sächsischen Landtag, der im laufenden Doppelhaushalt erneut Mittel zur Verfügung gestellt hat. Die Folgen der Corona-Pandemie zwingen uns allerdings, das Programm neu zu justieren. Es bleibt weitgehend branchenoffen, fokussiert sich aber auf Unternehmen, die von den Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie besonders betroffen sind. Dazu zählen der Handel, die Gastronomie und die Dienstleistungs-Branche. Wir koppeln die Förderung zudem an Kriterien der ökologischen und der sozialen Nachhaltigkeit.«

Die Höhe des Fördersatzes beträgt in der Regel 25 Prozent. Die Höhe der Investition muss mindestens 20.000 Euro betragen. Für Neuinvestitionen nach Betriebsübernahmen gilt ein erhöhter Fördersatz von 40 Prozent. Die Förderung ist auch bei der ausschließlichen Sicherung vorhandener Arbeitsplätze möglich. Der Absatzradius der geförderten Unternehmen muss weniger als 50 Kilometer betragen.

Antragsformulare und aktualisierte Informationen stellt die SAB voraussichtlich ab 1. März 2022 auf ihrer Website bereit.