Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Zwickau

Seit der Erstellung des Einzelhandels- und Zentrenkonzeptes (EHZK) im Jahr 2010 haben sich die Zusammensetzungen von Verkaufsflächen, Branchen und Sortimenten im Zwickauer Einzelhandel sowie die Anforderungen der Betreiber und Kunden stark verändert. Diese Entwicklungen machten eine Aktualisierung des EHZK nötig, welches als Steuerungsinstrument Ziele für eine zukunftsfähige Innenstadt sowie nachhaltige Nahversorgung und oberzentrale Versorgung beinhaltet.

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Zwickau 2035 (1. Fortschreibung) wurde am 26. Oktober 2023 vom Stadtrat der Stadt Zwickau beschlossen. Es bildet somit die Grundlage für die künftige gesamtstädtische Einzelhandelssteuerung sowie die damit einhergehende verbindliche Bauleitplanung. 

Das Konzept selbst liefert eine umfassende Markt- und Standortanalyse für den Zwickauer Einzelhandel im gesamten Einzugsgebiet und gibt Prognosen für die Entwicklung von Kaufkraft- und Nachfragepotential bis 2035. Aufbauend darauf definiert das EHZK ein hierarchisch abgestuftes System von Zentren, welches der optimalen Steuerung unterschiedlicher Versorgungsfunktionen der Stadt und des Oberzentrums dient.

Verfasst wurde das vorliegende EHZK von der Consilium GmbH aus Berlin im Auftrag der Stadt Zwickau, Amt für Wirtschaftsförderung.

Zusammengefasste Erkenntnisse und Handlungsansätze

Innenstadtzentrum stärken:

  • Herausforderungen:
    • Geringe Passantenfrequenz und Zunahme des Online-Handels  - insbesondere in wichtigen Branchen wie Bekleidung, Schuhe und Accessoires; dieser Trend verringert die Anziehungskraft der Innenstadt.
    • Demografische Herausforderungen: Rückläufige Bevölkerungszahlen in Zwickau und Umgebung, was zu einer begrenzten Nachfrage und teilweise Überversorgung führt.
  • Chancen und Lösungsansätze:
    • Starke Fachhandelslandschaft: Rund 61% der Einzelhandelsbetriebe in der Innenstadt sind Fachgeschäfte, die sich auf Nischen und hochwertige Angebote konzentrieren.
    • Starke Magnetfunktion der vorhandenen Gastronomie
    • Strategie für die Innenstadtentwicklung: Stärkere Fokussierung auf den Fachhandel, Intensivere Ansprache bestehender Besuchergruppen, stärkere Online-Präsenz und gemeinschaftliches Marketing der Innenstadt.
    • Stringente Umsetzung des Konzentrationsziels: Zentrenrelevante Sortimente gemäß der erarbeiteten Zwickauer Sortimentsliste sollen nur im Innenstadtzentrum zugelassen werden; Neuansiedlungen und Ausbau solcher Sortimente außerhalb der Innenstadt sollen unterbunden werden.

Zukunftsfähige Nahversorgung am Wohnstandort gewährleisten:

  • wohnortnahe Versorgung mit Lebensmitteln und periodischem Bedarf: Besonders wichtig wegen eingeschränkter Mobilität vieler Menschen, steigendem Seniorenanteil und knappem Zeitbudget junger Familien
  • Ziel: Sicherstellung der fußläufigen Erreichbarkeit des täglichen Grundbedarfs in den Stadtteilen; bestehende Märkte gewährleisten eine Abdeckung innerhalb von 600 Metern oder 10–15 Minuten Gehzeit.
  • Strategische Steuerung: Reduzierung der bestehenden und weiter zunehmenden Überversorgung, um die wirtschaftliche Tragfähigkeit der Märkte in Nahversorgungszentren zu sichern; Zukünftige Verkaufsflächenentwicklungen nur an städtebaulich erforderlichen Standorten; Festlegung von Verkaufsflächenobergrenzen
  • Bestandsbetriebe haben Bestandsschutz

Sonderstandorte ergänzen die Versorgung der Stadt Zwickau und des Versorgungsraumes des Oberzentrums:

  • Acht Sonderstandorte sollen erhalten, gestärkt und in ihrer Entwicklung gefördert werden, ohne das Innenstadtzentrum, Nahversorgungszentren, integrierte Nahversorgungsstandorte oder andere Sonderstandorte zu beeinträchtigen (Beeinträchtigungsverbot).
  • Konzentrationsziel: Sonderstandorte konzentrieren großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nicht-zentrenrelevanten und nicht-nahversorgungsrelevanten Sortimenten.
  • Individuelle Schwerpunkte: Für jeden Sonderstandort werden spezifische Versorgungsfunktionen und Entwicklungsspielräume festgelegt.
  • Keine neuen Sonderstandorte: Aus städtebaulichen Gründen und zur Erhöhung der Kundenattraktivität (Verkehrslenkung, Lärm-/Abgasreduzierung, bessere ÖPNV-Auslastung, Einkaufssynergien) sollen keine weiteren Sonderstandorte entwickelt werden.
  • Bestandsbetriebe haben Bestandsschutz
Deckblatt EHZK

Kontakt

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