Flurstück: | 173d |
Gemarkung: | Oberplanitz |
Grundstücksgröße: | 390 m² |
Lage: | Oberplanitz, Stadtteil-Nr. 57, Ebersbrunner Straße |
Objektbeschreibung: | Es handelt sich um ein unbebautes Grundstück in leichter Hanglage. |
Planungsrecht/Planungsziel: | Das Flurstück befindet sich planungsrechtlich im Innenbereich nach § 34 (2) BauGB. Entsprechend der Eigenart der näheren Umgebung handelt es sich um ein allgemeines Wohngebiet nach § 4 BauNVO. Im Entwurf zum Flächennutzungsplan (FNP) mit Stand 02/2013 ist dieses Flurstück als Wohnbaufläche dargestellt. |
Besonderheiten: | Das Objekt befindet sich im Umgebungsbereich von Kulturdenkmalen. Dieser Umstand ist bei der Neubebauung zu berücksichtigen. Grundsätzlich wird eine Bebauung gewünscht. Hierbei sollte die Bebauung als Doppelhaushälfte zum benachbarten Wohngebäude, Ebersbrunner Str. 18, erfolgen und dessen Kubatur aufgenommen werden. Im Grundstück befinden sich wahrscheinlich Fundamente der vorherigen Bebauung. Es wird daher ein Baugrundgutachten empfohlen. Die Kosten trägt der Käufer. |
Mindestgebot: | Der Verkehrswert wurde noch nicht ermittelt. Die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens auf Kosten des Erwerbers ist notwendig. |