FS 826/5 Gewerbefläche in Crossen, Rudolf-Ehrlich-Straße

Eigenschaften Charakteristika
Flurstücke: 826/5
Gemarkung: Crossen
Stadtteilnummer: 37
Flurstücksgrößen: 5.724 m²
Objektbeschreibung: unbebautes Grundstück
Planungsrecht/Planungsziel: Das Flurstück befindet sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans (B-Plan) Nr. 312 "Wohn-und Gewerbegebiet Crossen" und ist planungsrechtlich nach § 30 (1) BauGB zu beurteilen.
Als Art der baulichen Nutzung ist ein Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO festgesetzt. Zum Maß der baulichen Nutzung ist eine Traufhöhe von max. 9 m festgesetzt. Es sind Flachdächer sowie geneigte Dächer mit einer Dachneigung bis max. 48° möglich.
Die Grundflächenzahl ist mit 0,6 festgesetzt. Der B-Plan Nr. 312 ist auf der Internetseite www.zwickau.de unter Stadtplanungsamt einsehbar.
Besonderheiten: Die nördlich liegenden Flurstücke 578/4 und 265/2 der Gemarkung Crossen sind als Wald eingestuft. Damit ist bei baulichen Anlagen mit Feuerstätten und Gebäuden gemaß § 25 Abs. 3 Sächs.WaldG ein Abstand von 30m zu diesen Flurstücken einzuhalten. Dies betrifft eine Fläche von ca. 2.000 m², was zu einer eingeschränkten Bebaubarkeit führt, siehe Flurkarte (rote Linie markiert Waldabstandsgrenze).

Es besteht eine sehr gute Anbindung an die vierspurige B93, Abfahrt Crossen (Autobahnzubringer A4 (ca. 8km)), zu VW Sachsen (ca. 3 km) sowie zum Stadtzentrum (ca. 4 km). Das Flurstück ist voll erschlossen, d.h. es besteht eine direkte Anschlussmöglichkeit für Strom, Trinkwasser, Erdgas sowie Leitungen von Schmutz- und Niederschlagswasser im Mischsystem im öffentlichen Verkehrsraum.
Mindestgebot: Der aktuelle Bodenrichtwert (Stichtag 01.01.2024) beträgt in diesem Gebiet 44 €/m². Die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens auf Kosten des Käufers ist möglich.
Stadtkarte
Luftbild
  • Amt für Umwelt und Stadtplanung

    Sachgebiet Stadtplanung
    Sandy Gränitz
    Stadtplanerin

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    08056 Zwickau

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  • Liegenschafts- und Hochbauamt

    Manja Brunke
    Sachbearbeiterin

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