Die zum Verkauf stehenden Flurstücke befinden sich planungsrechtlich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 312, Wohn- und Gewerbegebiet Crossen und werden nach § 30 Abs. 1 BauGB beurteilt. Als Art der baulichen Nutzung ist ein Mischgebiet nach § 6 BauNVO festgesetzt. Das Maß der baulichen Nutzung ist mit einer Grundflächenzahl von 0,4 und einer Geschossigkeit bis maximal 2 + DG festgesetzt. Der B-Plan Nr. 312 ist unter www.zwickau.de unter Stadtplanungsamt online abrufbar.
Diese Flächen können nicht für eine Wohnbebauung genutzt werden, sondern es ist eine Ansiedlung von nicht störendem Gewerbe notwendig. Bevorzugt sind kleine Geschäfts- und Bürogebäude oder Dienstleistungsgewerbe wie Frisör, Kosmetik, Fitnessstudio, Ergo- oder Physiotherapie. Kleine Verkäufsläden wie Bäcker, Fleischer oder Gastronomieeinrichtungen wie Café/Imbiss sind ebenfalls gewünscht.
Der Preis pro Quadratmeter beträgt 80,00 Euro (Bodenrichtwert zum Stichtag 01.01.2024).
Hinzu kommen pro Grundstück anteilige Vermessungskosten in Höhe von 2.350,00 Euro.