Die Flurstücke befinden sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans (B-Plan) Nr. 312 "Wohn- und Gewerbegebiet Crossen" und sind planungsrechtlich nach § 30 (1) BauGB zu beurteilen. Als Art der baulichen Nutzung ist ein Mischgebiet nach § 6 BauNVO festgesetzt.
Diese Flächen können nicht mehr für eine Wohnbebauung genutzt werden, da die Wohnnutzung in diesem Bereich des B-Plans bereits dominiert ist, sondern es ist eine Ansiedlung von nicht störendem Gewerbe notwendig. Bevorzugt sind kleine Geschäfts- und Bürogebäude oder Dienstleistungsgewerbe wie Frisör, Kosmetik, Fitnessstudio, Ergo- oder Physiotherapie. Kleine Verkäufsläden wie Bäcker, Fleischer oder Gastronomieeinrichtungen wie Café/Imbiss sind ebenfalls gewünscht.
Die Immissionsschutzrechtliche Zulässigkeit der neuen Nutzung neben den vorhandenen Einfamilienhäusern muss im Genehmigungsverfahren geprüft werden.
Zum Maß der baulichen Nutzung sind zwei Vollgeschosse + Dachgeschoss als Satteldach mit einer Dachneigung zwischen 35° und 48° festgesetzt. Die Grundflächenzahl ist mit 0,4 festgesetzt.
Der Preis pro Quadratmeter beträgt 80,00 Euro (Bodenrichtwert zum Stichtag 01.01.2024).