Flurstücke: | 842 und 843 |
Gemarkung: | Crossen |
Grundstücksgröße: | 8.344 m² und 4.903 m² |
Lage: | Crossen, Stadtteil-Nr. 37, Rudolf-Ehrlich-Straße |
Objektbeschreibung: | unbebaute Flurstücke |
Planungsrecht/Planungsziel: | Die Flurstücke befinden sich im rechtskräftigen Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 312 „Zwickau-Crossen, Wohn- und Gewerbegebiet“. Für die betreffenden Flurstücke ist ein Mischgebiet nach § 6 BauNVO festgesetzt. Nach § 6 (1) dienen Mischgebiete dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Zur festgesetzten Art der Nutzung gilt im B-Plan außerdem der Zusatz, dass nur nicht störende Betriebe zulässig sind. Die immissionsschutzrechtliche Zulässigkeit der neuen Nutzungen neben den vorhandenen Einfamilienhäusern muss im Genehmigungsverfahren geprüft werden. Nach § 6 (2) BauNVO sind auch Geschäfts- und Bürogebäude, Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke zulässig. Auch Beherbergungsstätten und Übergangsformen zu Wohnnutzungen sind hier bevorzugt möglich. Im Mischgebiet des B-Planes sind 2 Vollgeschosse + Dachgeschoss, eine Grundflächenzahl von 0,6 sowie auch Flachdächer festgesetzt. In dem B-Plan ist Einzelhandel nicht direkt ausgeschlossen und wäre gemäß § 6 (2) Nr. 3 BauNVO planungsrechtlich zulässig, wenn nachteilige Auswirkungen nach § 11 (3) BauNVO nicht zu erwarten sind. Der B-Plan Nr. 312 ist unter www.zwickau.de unter Stadtplanungsamt eingestellt und zu beachten. |
Besonderheiten: | Für die Grundstücke bestehen noch Forderungen aus Altverträgen vor Übernahme des Areals durch die Stadt Zwickau. Diese müssen vor Verkauf der Grundstücke bereinigt werden, was zu einer längeren Zeitdauer führen kann. Unabhängig davon können Interessenten bereits zum jetzigen Zeitpunkt Kaufinteresse für die Grundstücke bekunden. Auf den Flurstücken befinden sich satzungsgeschützte Gehölze (Bäume, Sträucher). Die Beseitigung von Großgrünbeständen bedarf nach der geltenden Gehölzschutzsatzung der Stadt Zwickau einer Genehmigung. Das Flurstück 842 grenzt an das Flurstück 841 an, auf welchem sich Wald i.S.d. § 2 SächsWaldG befindet. Die Untere Forstbehörde legt die genaue Abgrenzung der Waldfläche fest. Gemäß § 25 Abs. 3 SächsWaldG ist von Gebäuden zu Wäldern ein Mindestabstand von 30 m einzuhalten. Es besteht eine sehr gute Anbindung an die vierspurige B93, Abfahrt Crossen (Autobahnzubringer A4 (ca. 8 km)), zu VW Sachsen (ca. 3 km) sowie zum Stadtzentrum (ca. 4,5 km). Die Flurstücke sind voll erschlossen, d.h. es besteht eine direkte Anschlussmöglichkeit für Trinkwasser, Strom, Erdgas sowie Ableitungen von Schmutz- und Niederschlagswasser im Mischsystem im öffentlichen Verkehrsraum. |
Mindestgebot: | Vor Verkauf ist die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens auf Kosten des Erwerbers notwendig. |