Rudolf-Ehrlich-Straße, Flurstücke: 842 und 843 der Gemarkung Crossen

Eigenschaft Charakteristika
Flurstücke: 842 und 843
Gemarkung: Crossen
Grundstücksgröße: 8.344 m² und 4.903 m²
Lage: Crossen, Stadtteil-Nr. 37, Rudolf-Ehrlich-Straße
Objektbeschreibung: unbebaute Flurstücke
Planungsrecht/Planungsziel: Die Flurstücke befinden sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplan (B-Plan) Nr. 312 "Wohn- und Gewerbegebiet Crossen" und sind planungsrechtlich nach § 30 (1) BauGB zu beurteilen. Als Art der baulichen Nutzung ist ein Mischgebiet gemäß § 6 (1) BauNVO festgesetzt. Zur festgesetzten Art der Nutzung gilt im B-Plan im Bereich des Flurstücks 842 außerdem der Zusatz, dass nur nicht störende Betriebe zulässig sind. Die immissionsschutzrechtliche Zulässigkeit der neuen Nutzung neben den vorhandenen Einfamilienhäusern muss im Genehmigungsverfahren geprüft werden.

Zum Maß der baulichen Nutzung sind zwei Vollgeschosse + Dachgeschoss als Flachdach oder mit einer Dachneigung zwischen 35° und 48° festgesetzt. Die Grundflächenzahl ist im Bereich des Flurstücks 842 mit 0,4 und des Flurstücks 843 mit 0,6 festgesetzt. Der B-Plan Nr. 312 ist auf er Internetseite wwww.zwickau.de unter Stadtplanungsamt eingestellt und zu beachten.

Besonderheiten: Für die Grundstücke bestehen noch Forderungen aus Altverträgen vor Übernahme des Areals durch die Stadt Zwickau. Diese müssen vor Verkauf der Grundstücke bereinigt werden, was zu einer längeren Zeitdauer führen kann. Unabhängig davon können Interessenten bereits zum jetzigen Zeitpunkt Kaufinteresse für die Grundstücke bekunden.

Auf den Flurstücken befinden sich satzungsgeschützte Gehölze (Bäume, Sträucher). Die Beseitigung von Großgrünbeständen bedarf nach der geltenden Gehölzschutzsatzung der Stadt Zwickau einer Genehmigung.

Das Flurstück 842 grenzt an das Flurstück 841 und 840 an, für die ein Waldumwandlungsverfahren mit voraussichtlich positiven Ausgang angestrebt ist. Andersfalls wäre zu beachten, dass gemäß § 25 Abs. 3 SächsWaldG von Gebäuden zu Wäldern ein Mindestabstand on 30 m einzuhalten ist.

Es besteht eine sehr gute Anbindung an die vierspurige B93, Abfahrt Crossen (Autobahnzubringer A4 (ca. 8 km)), zu VW Sachsen (ca. 3 km) sowie zum Stadtzentrum (ca. 4,5 km). Die Flurstücke sind voll erschlossen, d.h. es besteht eine direkte Anschlussmöglichkeit für Trinkwasser, Strom, Erdgas sowie Ableitungen von Schmutz- und Niederschlagswasser im Mischsystem im öffentlichen Verkehrsraum.
Mindestgebot: Der Verkehrswert wurde noch nicht ermittelt. Die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens auf Kosten des Erwerbers ist notwendig.
Ansicht 1
Ansicht 2
  • Liegenschafts- und Hochbauamt

    Manja Brunke
    Sachbearbeiterin

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