Trillerstraße, Flurstück 163d der Gemarkung Eckersbach
Eigenschaft | Charakteristika |
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Flurstücke: | 163d |
Gemarkung: | Eckersbach |
Grundstücksgröße: | 540 m² |
Lage: | Talstraße, Stadtteil-Nr. 28, Trillerberg |
Objektbeschreibung: | Es handelt sich um ein unbebautes Flurstück mit Baumbestand in Hanglage. |
Planungsrecht/Planungsziel: | Planungsrechtlich befindet sich das Flurstück im Innenbereich nach § 34 (2) BauGB. Entsprechend der Eigenart der näheren Umgebung handelt es sich um ein Mischgebiet nach § 6 BauNVO. Im Entwurf zum Flächennutzungsplan (FNP) mit Stand 02/2013 ist dieses Flurstück als Mischgebiet dargestellt. |
Besonderheiten: | Der vorhandene geschützte Gehölzbestand stellt Wald gemäß Waldgesetz für den Freistaat Sachsen (SächsWaldG) dar. Bauliche Anlagen mit Feuerstätten und Gebäude müssen gemäß § 25 (3) SächsWaldG einen Abstand von 30m einhalten. Die Bebaubarkeit ist abschließend über das Baugenehmigungsverfahren zu prüfen. Im südlichen Teil befindet sich der Gewässerrandstreifen des Kellergrundbaches. |
Mindestgebot: | Der Verkehrswert wurde noch nicht ermittelt. Die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens auf Kosten des Erwerbers ist notwendig. |
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