Ernst-Thälmann-Straße - Flurstück 86/3 der Gemarkung Auerbach
Eigenschaft | Charakteristika |
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Flurstück: | 86/3 |
Gemarkung: | Auerbach/Eckersbach |
Grundstücksgröße: | 512 m² |
Lage: | Auerbach, Stadtteil-Nr. 24 |
Objektbeschreibung: | unbebautes Flurstück |
Planungsrecht/Planungsziel: | Das Flurstück befindet sich planungsrechtlich im Innenbereich nach § 34 (2) BauGB. Entsprechend der Eigenart der näheren Umgebung handelt es sich um ein Dorfgebiet nach § 5 BauNVO. Im Entwurf zum Flächennutzungsplan (FNP) mit Stand 02/2013 ist das Flurstück als Dorfgebietsfläche dargestellt. |
Besonderheiten: | Für die gesamte Fläche bestehen derzeit zwei Pachtverträge. Auf dem Flurstück befindet sich erhaltenswerter Gehölz- und Baumbestand. Aufgrund des Umgebungsschutzes des gegenüberliegenden Bauerngutes ist die Denkmalbehörde in die Planungen einzubeziehen. Ein positiver Bauvorbescheid ist Grundlage für den Verkauf des Flurstückes zur Wohnbebauung.Vor dem Grundstück entlang der Ernst-Thälmann-Straße ist eine Anpassung der Verkehrsanlage angedacht. Aus diesem Grund wird für eine Fläche von ca. 16m² entlang der Straße ein dinglich gesichertes Rückkaufsrecht vereinbart. |
Mindestgebot: | Verkehrswertgutachten 202332.000,00 EUR (gültig bis 06.04.2024) |
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