Informationen zur Briefwahl

Bundestagswahl am 23.02.2025

Wenn Sie in einem anderen Wahlraum der Stadt oder durch Briefwahl wählen wollen, benötigen Sie einen Wahlschein.

Das Briefwahlbüro befindet sich im Verwaltungszentrum, Haus 9, Zi. 212 in der Werdauer Straße 62 und öffnet ab dem 5. Februar 2025.

Hinweise:

  • Aufgrund der kurzen Vorbereitungszeit bis zur vorgezogenen Bundestagswahl liegen uns die Stimmzettel voraussichtlich erst ab 04.02.2025 vor. Erst ab dem darauffolgenden Werktag ist eine Ausgabe/Versendung von Briefwahlunterlagen möglich.
  • Nach der Beantragung von Briefwahlunterlagen können Sie im Wahllokal nur noch wählen, wenn Sie Ihren Wahlschein vorlegen.
  • Bürgeramt

    Briefwahlbüro
    ab dem 05.02.2025

    Postanschrift

    PF 20 09 33
    08009 Zwickau

    Besucheradresse

    Werdauer Straße 62
    Haus 9 Zi. 212
    08056 Zwickau

    Öffnungszeiten

    Zusatzinformationen
    05.02.2025 - 20.02.2025
    Mo
    13-15 Uhr
    Di
    9-12 und 13-18 Uhr
    Mi
    9-12 Uhr
    Do
    9-12 und 13-18 Uhr
    Fr
    9-12 Uhr
    Zusatzinformationen
    nur am 21.02.2025
    Fr
    9-12 und 13-15 Uhr

    Kontakt aufnehmen

    Telefonnummer: +49 375 830
    Telefonnummer: +49 375 831203
    Fax: +49 375 831299

Wahlscheinantrag

Wann und wie ist die Beantragung möglich?

Bürger der Stadt Zwickau können zur Antragstellung folgende Möglichkeiten nutzen:

  • Sie stellen den Antrag über unser Onlineformular. Die Daten werden hierbei in einem sicheren Verfahren übertragen. Wir bitten jedoch zu beachten, dass dieses Onlineformular aufgrund eines Captcha am Formularende nicht barrierefrei ist.
  • Sie nutzen den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, welche Ihnen bis spätestens 02.02.2025 zugeht.
  • Sie füllen den Antrag zum Selberausdrucken aus und senden diesen unterschrieben an das Briefwahlbüro oder geben ihn dort persönlich ab.

Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.

Wahlberechtigte anderer Gemeinden wenden sich zur Antragstellung bitte an die Wahlbehörde ihrer Heimatgemeinde.

Anträge werden bis zum 21.02.2025, 15:00 Uhr, entgegengenommen, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Wahlberechtigte mit Behinderung können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen.

Hinweis:
Wenn Sie von der Briefwahl vor Ort im Briefwahlbüro Gebrauch machen wollen, ist keine vorherige Beantragung nötig.

Möglichkeiten der Briefwahl

Wie ist eine Stimmabgabe per Briefwahl möglich?

Wenn Sie durch Briefwahl Ihre Stimme abgeben wollen, haben Sie dazu folgende Optionen:

  • Sie nutzen die persönliche Stimmabgabe vor Ort im Briefwahlbüro.
  • Sie holen Ihre Briefwahlunterlagen persönlich oder durch Bevollmächtigte im Briefwahlbüro ab. Der Bevollmächtigte muss hierzu eine schriftliche Vollmacht vorlegen und darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.
  • Sie lassen sich die Briefwahlunterlagen zusenden. Der Versand erfolgt mit Öffnung des Briefwahlbüros ab dem 05.02.2025 in der Reihenfolge der Antragstellung. Eine frühere Versendung ist nicht möglich!

Hinweise:

  • Beantragen Sie Ihre Briefwahlunterlagen bitte frühzeitig.
  • Bei Beantragung nach dem 18.02.2025 sind nur noch die Abholung im Briefwahlbüro sowie die persönliche Stimmabgabe möglich.

Rücksendung des Wahlbriefs

Bis wann muss der Wahlbrief zurückgesendet werden?

Der Wahlbrief muss am Wahltag, dem 23.02.2025, bis 18:00 Uhr im Briefwahlbüro vorliegen, damit er für die Wahlergebnisermittlung berücksichtigt werden kann.

Für die rechtzeitige Rücksendung des Wahlbriefs ist der Briefwähler selbst verantwortlich.

Folgende Möglichkeiten der Rücksendung stehen Ihnen zur Verfügung:

  • Rücksendung über die Deutsche Post, wobei hierbei die Postlaufzeiten zu beachten sind.
    Bei Inlandsversand sollte der Wahlbrief spätestens am Donnerstag vor der Wahl, dem 20.02.2025, in einen Briefkasten der Deutschen Post eingeworfen oder in einer Postfiliale abgegeben werden.
  • Einwurf des Wahlbriefs in einen der Fristenbriefkästen der Stadt Zwickau (Briefkasten am Rathaus, neben dem Haupteingang bzw. Briefkasten am Verwaltungszentrum)
  • Abgabe im Briefwahlbüro

Briefwahlunterlagen sind nicht zugegangen

Falls Sie uns glaubhaft versichern können, dass Ihnen die beantragten Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sind, kann bis spätestens 22.02.2025, 12:00 Uhr ein neuer Wahlschein beantragt werden.