Bürger der Stadt Zwickau können zur Antragstellung folgende Möglichkeiten nutzen:
- Sie stellen den Antrag über unser Onlineformular. Die Daten werden hierbei in einem sicheren Verfahren übertragen. Wir bitten jedoch zu beachten, dass dieses Onlineformular aufgrund eines Captcha am Formularende nicht barrierefrei ist.
- Sie nutzen den Antrag auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung, welche Ihnen bis spätestens 02.02.2025 zugeht.
- Sie füllen den Antrag zum Selberausdrucken aus und senden diesen unterschrieben an das Briefwahlbüro oder geben ihn dort persönlich ab.
Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.
Wahlberechtigte anderer Gemeinden wenden sich zur Antragstellung bitte an die Wahlbehörde ihrer Heimatgemeinde.
Anträge werden bis zum 21.02.2025, 15:00 Uhr, entgegengenommen, bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch noch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Wahlberechtigte mit Behinderung können sich der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Hinweis:
Wenn Sie von der Briefwahl vor Ort im Briefwahlbüro Gebrauch machen wollen, ist keine vorherige Beantragung nötig.