Als Mitglied eines allgemeinen Wahlvorstandes sind Sie in einem der 61 Wahlbezirke der Stadt Zwickau im Einsatz und stellen den reibungslosen Verlauf der Stimmabgabe und die Stimmauszählung im Wahlraum sicher.
Welche Aufgaben erwarten Sie?
Bevor die Wahl um 8 Uhr durch die Wahlvorsteherin/den Wahlvorsteher eröffnet wird, ist der Wahlraum zunächst durch den Wahlvorstand einzurichten.
In der Wahlzeit, von 8 bis 18 Uhr, unterscheiden sich die Aufgaben innerhalb des Wahlvorstandes anhand der entsprechenden Funktionen:
- Die Wahlvorsteherin/Der Wahlvorsteher überwacht den reibungslosen Ablauf der Wahl und ist für den Wahlstab der Stadt Zwickau erste/r Ansprechpartner/in im Wahllokal.
- Die Schriftführerin/Der Schriftführer hat im Wählerverzeichnis die Stimmabgabe der Wähler/innen zu vermerken sowie die Wahlniederschrift zu führen.
- Hauptaufgabe der Beisitzer/innen ist die Prüfung der Wahlberechtigung sowie die Ausgabe der Stimmzettel.
In der Regel arbeitet der Wahlvorstand während der Wahlzeit in zwei Schichten, wobei im Vorfeld mit der Wahlvorsteherin/dem Wahlvorsteher abgesprochen werden kann, wer vormittags und wer nachmittags arbeitet.
Nach Ende der Wahlzeit finden die Auszählungen statt, um die Wahlergebnisse zu ermitteln. Zu diesen muss der gesamte Wahlvorstand anwesend sein.
Bitte beachten Sie, dass die Auszählungen aufgrund der Vielzahl an auszuzählenden Wahlen bis nach Mitternacht dauern können. Ggf. kann es auch zu einer Unterbrechung der Auszählung/en und Fortsetzung am Montag kommen. In diesem Fall besteht für die Wahlvorsteher/in und deren/dessen Stellvertreter/in sowie die Schriftführerin/den Schriftführer Anwesenheitspflicht für die Auszählungsfortsetzung.