Stadtratswahl 2024

Allgemeine Informationen zur Wahl

Der Stadtrat ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und das Hauptorgan der Stadt Zwickau. Er besteht aus den 48 Stadträten und der Oberbürgermeisterin als Vorsitzende.

Die letzte Stadtratswahl fand am 26. Mai 2019 statt.

Die nächste Wahl des Zwickauer Stadtrates findet am Sonntag, dem 09. Juni 2024, statt.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt zur Stadtratswahl ist jeder Deutsche sowie jeder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der EU, der

  • am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltermin mit Hauptwohnung in Zwickau wohnt und
  • nicht aufgrund gesetzlicher Regelungen vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Wer darf gewählt werden?

Wählbar in den Zwickauer Stadtrat ist jeder Deutsche sowie jeder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der EU, der

  • am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltermin mit Hauptwohnung in Zwickau wohnt und
  • nicht aufgrund gesetzlicher Regelungen die Wählbarkeit verloren hat.

Wie wird gewählt?

Die Stadträte werden von den Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für fünf Jahre gewählt.

Wahlgebiet ist das gesamte Stadtgebiet Zwickaus.

Die Wahl der Stadträte erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, deren Sitzverteilung nach dem Höchstzahlverfahren Sainte-Laguë erfolgt.

Jede Wählerin/Jeder Wähler hat drei Stimmen, die auf einen oder mehrere Bewerberinnen und Bewerber, auch unterschiedlicher Wahlvorschläge, verteilt werden können.

  • Bürgeramt

    Statistik und Wahlen
    Frau Naumann
    Sachbearbeiterin

    Postanschrift

    PF 20 09 33
    08009 Zwickau

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    Werdauer Straße 62
    08056 Zwickau
    Haus 4, Eingang A

    Öffnungszeiten

    Di
    9-12 Uhr / 13-18 Uhr
    Do
    9-12 Uhr / 13-15 Uhr

    Kontakt aufnehmen

    Telefonnummer: +49 375 830
    Telefonnummer: +49 375 831204
    Fax: +49 375 831212

Hinweise für Wahlbewerber/-innen

Die Stadtratswahl in der Stadt Zwickau wird voraussichtlich am 23. Februar 2024 im Pulsschlag öffentlich bekannt gemacht.

Ab dem Tag nach der Bekanntmachung der Wahl können Parteien und Wählervereinigungen bis spätestens zum 04. April 2024, 18 Uhr, ihre Wahlvorschläge bei der Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses einreichen.

Bitte beachten Sie die Hinweise für Wahlbewerber/-innen und nutzen Sie die nachfolgend aufgelisteten Formulare (ausfüllbare PDFs) für die Einreichung der Wahlvorschläge.

Die Bescheinigung der Wählbarkeit und die Bescheinigung des Wahlrechts werden kostenfrei vom Bürgerservice im Rathaus erteilt.

  • Bürgeramt

    Heike König
    Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses

    Postanschrift

    PF 20 09 33
    08009 Zwickau

    Besucheradresse

    Neuberinplatz 1 A
    08056 Zwickau

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    Telefonnummer: +49 375 831204