Stadtratswahl 2024
Allgemeine Informationen zur Wahl
Der Stadtrat ist die Vertretung der Bürgerinnen und Bürger und das Hauptorgan der Stadt Zwickau. Er besteht aus den 48 Stadträten und der Oberbürgermeisterin als Vorsitzende.
Die letzte Stadtratswahl fand am 26. Mai 2019 statt.
Die nächste Wahl des Zwickauer Stadtrates findet am Sonntag, dem 09. Juni 2024, statt.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt zur Stadtratswahl ist jeder Deutsche sowie jeder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der EU, der
- am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltermin mit Hauptwohnung in Zwickau wohnt und
- nicht aufgrund gesetzlicher Regelungen vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Wer darf gewählt werden?
Wählbar in den Zwickauer Stadtrat ist jeder Deutsche sowie jeder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der EU, der
- am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltermin mit Hauptwohnung in Zwickau wohnt und
- nicht aufgrund gesetzlicher Regelungen die Wählbarkeit verloren hat.
Wie wird gewählt?
Die Stadträte werden von den Bürgern in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für fünf Jahre gewählt.
Wahlgebiet ist das gesamte Stadtgebiet Zwickaus.
Die Wahl der Stadträte erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, deren Sitzverteilung nach dem Höchstzahlverfahren Sainte-Laguë erfolgt.
Jede Wählerin/Jeder Wähler hat drei Stimmen, die auf einen oder mehrere Bewerberinnen und Bewerber, auch unterschiedlicher Wahlvorschläge, verteilt werden können.
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Bürgeramt
Statistik und Wahlen
Frau Naumann
SachbearbeiterinPostanschrift
PF 20 09 3308009 ZwickauBesucheradresse
Werdauer Straße 6208056 Zwickau
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Kontakt aufnehmen
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Hinweise für Wahlbewerber/-innen
Die Stadtratswahl in der Stadt Zwickau wird voraussichtlich am 23. Februar 2024 im Pulsschlag öffentlich bekannt gemacht.
Ab dem Tag nach der Bekanntmachung der Wahl können Parteien und Wählervereinigungen bis spätestens zum 04. April 2024, 18 Uhr, ihre Wahlvorschläge bei der Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses einreichen.
Bitte beachten Sie die Hinweise für Wahlbewerber/-innen und nutzen Sie die nachfolgend aufgelisteten Formulare (ausfüllbare PDFs) für die Einreichung der Wahlvorschläge.
- Stadtratswahl 2024 - Hinweise für Parteien und Wählervereinigungen (*.pdf, 483.95 KB)
- Stadtratswahl 2024 - Wahlvorschlag (*.pdf, 761.36 KB)
- Stadtratswahl 2024 - Zustimmungserklärung der Bewerberin/des Bewerbers (*.pdf, 207.09 KB)
- Stadtratswahl 2024 - Niederschrift zur Bewerberaufstellung (*.pdf, 235.81 KB)
- Stadtratswahl 2024 - Versicherung an Eides statt (*.pdf, 210.44 KB)
- Stadtratswahl 2024 - Bescheinigung des Wahlrechts (nur für nicht mitgliedschaftlich organisierte Wählervereinigungen) (*.pdf, 222.19 KB)
- Stadtratswahl 2024 - Erklärung gemäß § 6a Abs. 3 KomWG (nur für ausländische Unionsbürger/-innen) (*.pdf, 58.21 KB)
Die Bescheinigung der Wählbarkeit und die Bescheinigung des Wahlrechts werden kostenfrei vom Bürgerservice im Rathaus erteilt.
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Bürgeramt
Heike König
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