Ortschaftsratswahlen 2024

Allgemeine Informationen zur Wahl

Der Ortschaftsrat ist ein Teilorgan der Stadt Zwickau. Er entscheidet über die Angelegenheiten der Ortschaft entsprechend der Sächsischen Gemeindeordnung bzw. der Hauptsatzung der Stadt Zwickau.

Die Zahl der Ortschaftsräte wird durch die Hauptsatzung der Stadt Zwickau festgelegt.

Aktuell gibt es Ortschaftsräte in:

  • Rottmannsdorf
  • Crossen
  • Cainsdorf
  • Mosel
  • Oberrothenbach
  • Schlunzig

Die letzten Ortschaftsratswahlen fanden am 26. Mai 2019 statt.

Die nächsten Wahlen zu den Ortschaftsräten finden gemeinsam mit der Stadtratswahl am Sonntag, dem 09. Juni 2024, statt.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt zur Ortschaftsratswahl ist jeder Deutsche sowie jeder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der EU, der

  • am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltermin mit Hauptwohnung in der jeweiligen Ortschaft wohnt und
  • nicht aufgrund gesetzlicher Regelungen vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.

Wer darf gewählt werden?

Wählbar zum Ortschaftsrat ist jeder Deutsche sowie jeder Staatsangehörige eines anderen Mitgliedsstaates der EU, der

  • am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  • seit mindestens drei Monaten vor dem Wahltermin mit Hauptwohnung in der jeweiligen Ortschaft wohnt und
  • nicht aufgrund gesetzlicher Regelungen die Wählbarkeit verloren hat.

Wie wird gewählt?

Die Ortschaftsräte werden von den Bürgern der jeweiligen Ortschaft in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl für fünf Jahre gewählt.

Wahlgebiet ist die jeweilige Ortschaft (Rottmannsdorf, Crossen, Cainsdorf, Mosel, Oberrothenbach, Schlunzig).

Die Wahl der Ortschaftsräte erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl, deren Sitzverteilung nach dem Höchstzahlverfahren Sainte-Laguë erfolgt.

Wird nur ein gültiger Wahlvorschlag in der Ortschaft eingereicht, findet eine Mehrheitswahl statt.

Jede Wählerin/Jeder Wähler hat drei Stimmen, die auf einen oder mehrere Bewerberinnen und Bewerber, auch unterschiedlicher Wahlvorschläge, verteilt werden können.

  • Bürgeramt

    Statistik und Wahlen
    Frau Naumann
    Sachbearbeiterin

    Postanschrift

    PF 20 09 33
    08009 Zwickau

    Besucheradresse

    Werdauer Straße 62
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    Haus 4, Eingang A

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    Di
    9-12 Uhr / 13-18 Uhr
    Do
    9-12 Uhr / 13-15 Uhr

    Kontakt aufnehmen

    Telefonnummer: +49 375 830
    Telefonnummer: +49 375 831204
    Fax: +49 375 831212

Hinweise für Wahlbewerber/-innen

Die Ortschaftsratswahlen in der Stadt Zwickau werden voraussichtlich am 23. Februar 2024 im Pulsschlag öffentlich bekannt gemacht.

Ab dem Tag nach der Bekanntmachung der Wahl können Parteien und Wählervereinigungen bis spätestens zum 04. April 2024, 18 Uhr, ihre Wahlvorschläge bei der Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses einreichen.

Bitte beachten Sie die Hinweise für Wahlbewerber/-innen und nutzen Sie die nachfolgend aufgelisteten Formulare (ausfüllbare PDFs) für die Einreichung der Wahlvorschläge.

Die Bescheinigung der Wählbarkeit und die Bescheinigung des Wahlrechts werden kostenfrei vom Bürgerservice im Rathaus erteilt.

Formulare für Oberrothenbach, Schlunzig, Rottmannsdorf:

Formulare für Mosel, Crossen, Cainsdorf:

  • Bürgeramt

    Heike König
    Vorsitzende des Gemeindewahlausschusses

    Postanschrift

    PF 20 09 33
    08009 Zwickau

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    Neuberinplatz 1 A
    08056 Zwickau

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    Telefonnummer: +49 375 831204