Wahlhelfer

Bundestagswahl 2025

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer gesucht

Liebe Zwickauerinnen, liebe Zwickauer, 

die Stadt Zwickau sucht freiwillige Helfer, die sich am Sonntag,
dem 23. Februar 2025, als Wahlhelferinnen und Wahlhelfer engagieren.

An diesem Tag findet voraussichtlich die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt.

Können wir mit Ihnen rechnen?

Wenn Sie uns am Wahlsonntag unterstützen wollen, dann finden Sie nachfolgend das Onlineformular zur Anmeldung sowie alle notwendigen Informationen zu Ihrem Einsatz als Wahlhelfer/in.

Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung!

Anmeldung als Wahlhelfer/in

Über den nachfolgenden Link können Sie sich als Wahlhelfer/in anmelden.

In dem Onlineformular können Sie dabei Ihren konkreten Einsatzort und die entsprechende Funktion auswählen.

Bitte beachten Sie bzgl. Ihrer Anmeldung als Wahlhelfer/in die folgenden Datenschutzhinweise aufgrund der EU-Datenschutzgrundverordnung.

Plakat
Plakat "Werde Wahlhelfer!"
  • Bürgeramt

    Statistik und Wahlen
    Frau Sawatzki
    Sachbearbeiterin

    Postanschrift

    PF 20 09 33
    08009 Zwickau

    Besucheradresse

    Werdauer Straße 62
    08056 Zwickau
    Haus 4, Eingang A

    Öffnungszeiten

    Di
    9-12 Uhr / 13-18 Uhr
    Do
    9-12 Uhr / 13-15 Uhr

    Kontakt aufnehmen

    Telefonnummer: +49 375 831205
    Fax: +49 375 831212

Informationen zum Einsatz als Wahlhelfer/in

Allgemeines zum Wahlvorstand

Wahlhelferinnen und Wahlhelfer sind Mitglieder eines Wahlvorstandes.

Ein Wahlvorstand setzt sich wie folgt zusammen:

  • Wahlvorsteher/in
  • stellvertretende/r Wahlvorsteher/in
  • Schriftführer/in
  • drei bis fünf Beisitzer/innen

Allgemeiner Wahlvorstand

Hier erfahren Sie alles Wichtige zu Ihrem Einsatz in einem der 55 Zwickauer Wahllokale

Als Mitglied eines allgemeinen Wahlvorstandes stellen Sie den reibungslosen Verlauf der Stimmabgabe und die Stimmenauszählung in Ihrem Wahllokal sicher.

Welche Aufgaben erwarten Sie?

Bevor die Wahl um 8 Uhr durch die Wahlvorsteherin/den Wahlvorsteher eröffnet wird, ist der Wahlraum zunächst durch den Wahlvorstand einzurichten.

In der Wahlzeit, von 8 bis 18 Uhr, unterscheiden sich die Aufgaben innerhalb des Wahlvorstandes anhand der entsprechenden Funktionen:

  • Die Wahlvorsteherin/Der Wahlvorsteher überwacht den reibungslosen Ablauf der Wahl und ist für den Wahlstab der Stadt Zwickau erste/r Ansprechpartner/in im Wahllokal.
  • Die Schriftführerin/Der Schriftführer hat im Wählerverzeichnis die Stimmabgabe der Wähler/innen zu vermerken sowie die Wahlniederschrift zu führen.
  • Hauptaufgabe der Beisitzer/innen ist die Prüfung der Wahlberechtigung sowie die Ausgabe der Stimmzettel.

In der Regel arbeitet der Wahlvorstand während der Wahlzeit in zwei Schichten, wobei im Vorfeld mit der Wahlvorsteherin/dem Wahlvorsteher abgesprochen werden kann, wer vormittags und wer nachmittags arbeitet.

Nach Ende der Wahlzeit findet die Auszählung statt, um das Wahlergebnis zu ermitteln.

Zur Auszählung ab 18 Uhr muss der gesamte Wahlvorstand anwesend sein.

Briefwahlvorstand

Hier erfahren Sie alles Wichtige zu Ihrem Einsatz in einem der 16 Zwickauer Briefwahlvorstände

Die Mitglieder der Briefwahlvorstände treffen sich am Nachmittag des Wahltages in der Pestalozzischule (Seminarstraße 3, 08058 Zwickau).

Welche Aufgaben erwarten Sie?

Nachmittags sind Sie für die Zulassung der Wahlbriefe verantwortlich.

Ab 18 Uhr ermitteln Sie das Briefwahlergebnis.

Innerhalb des Wahlvorstandes unterscheiden sich die Aufgaben anhand der entsprechenden Funktion:

  • Die Wahlvorsteherin/Der Wahlvorsteher überwacht den reibungslosen Ablauf der Wahl und ist für den Wahlstab der Stadt Zwickau erste/r Ansprechpartner/in.
  • Die Schriftführerin/Der Schriftführer hat die Wahlniederschrift zu führen.
  • Die Beisitzer/innen erhalten Ihre Aufgaben von der Wahlvorsteherin/dem Wahlvorsteher.

Voraussetzungen zur Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit:

  • Sie haben am Wahltag das achtzehnte Lebensjahr vollendet.
  • Sie sind wahlberechtigt.
  • Sie sind der deutschen Sprache mächtig.
  • Sie stehen nicht selbst zur Wahl.
  • Sie sind nicht als Vertrauensperson oder stellvertretende Vertrauensperson für einen Wahlvorschlag benannt.
  • Sie sind gesundheitlich in der Lage, diese Funktion auszuüben.
  • Sie sind teamfähig.

Vorkenntnisse sind wünschenswert, aber nicht erforderlich!

Schulung und Entschädigung der Wahlhelfer/innen

Schulungen:

Die Wahlvorsteher/innen und Schriftführer/innen sowie deren Stellvertreter/innen werden im Vorfeld der Wahl geschult. Die Schulungen finden im Zeitraum vom 10.02.2025 bis 12.02.2025 im Bürgersaal im Rathaus statt, wobei pro Wahlbezirk ein konkreter Termin vorgesehen ist. Den für Ihren Wahlbezirk zutreffenden Termin entnehmen Sie der nachfolgenden Tabelle.

Die Beisitzer/innen erhalten am Wahltag vor Beginn der Öffnung des Wahlraumes von der/dem Vorsitzenden bzw. deren/dessen Stellvertreter/in eine Einweisung in ihre Aufgaben.

TerminWahlbezirke
10.02.2025, 9 Uhr

27016, 41038, 42030, 42031, 42044, 43043, 43046, 43047,

43049, 43050, 43051, 51054, 52053, 53055

10.02.2025, 13 Uhr

11001, 11002, 12003, 12004, 12005, 13006, 13007, 14009,

15010, 15011, 15012, 22022, 23023, 24025

11.02.2025, 13 Uhr

25019, 26020, 27013, 27015, 28024, 31030, 31031, 32026,

32028, 32032, 34034, 35077, 36076, 37035

11.02.2025, 16 Uhr

54060, 54061, 54062, 55080, 55081, 55090, 55091, 57060,

57061, 57062, 57063, 58071, 59074

12.02.2025, 14 Uhr

90100, 90200, 90300, 90400, 90500, 90600, 90700, 90800,

90900, 91000, 91100, 91200, 91300, 91400, 91500, 91600

 

Entschädigung:

Alle Wahlhelfer/innen erhalten als Dankeschön eine Aufwandentschädigung (s. Tabelle) anhand der Wahlhelfer-Entschädigungssatzung der Stadt Zwickau. Die Auszahlung erfolgt im Nachgang der Wahl per Überweisung.

Achten Sie daher bitte bei der Anmeldung auf die korrekte Eingabe Ihrer Bankverbindung.

Allgemeiner Wahlvorstand Briefwahlvorstand
Wahlvorsteher 50 € 40 €
stellvertretender Wahlvorsteher 40 € 35 €
Schriftführer 40 € 35 €
stellvertretender Schriftführer 40 € -
Beisitzer 30 € 30 €