Als Mitglied eines allgemeinen Wahlvorstandes stellen Sie den reibungslosen Verlauf der Stimmabgabe und die Stimmenauszählung in Ihrem Wahllokal sicher.
Welche Aufgaben erwarten Sie?
Bevor die Wahl um 8 Uhr durch die Wahlvorsteherin/den Wahlvorsteher eröffnet wird, ist der Wahlraum zunächst durch den Wahlvorstand einzurichten.
In der Wahlzeit, von 8 bis 18 Uhr, unterscheiden sich die Aufgaben innerhalb des Wahlvorstandes anhand der entsprechenden Funktionen:
- Die Wahlvorsteherin/Der Wahlvorsteher überwacht den reibungslosen Ablauf der Wahl und ist für den Wahlstab der Stadt Zwickau erste/r Ansprechpartner/in im Wahllokal.
- Die Schriftführerin/Der Schriftführer hat im Wählerverzeichnis die Stimmabgabe der Wähler/innen zu vermerken sowie die Wahlniederschrift zu führen.
- Hauptaufgabe der Beisitzer/innen ist die Prüfung der Wahlberechtigung sowie die Ausgabe der Stimmzettel.
In der Regel arbeitet der Wahlvorstand während der Wahlzeit in zwei Schichten, wobei im Vorfeld mit der Wahlvorsteherin/dem Wahlvorsteher abgesprochen werden kann, wer vormittags und wer nachmittags arbeitet.
Nach Ende der Wahlzeit findet die Auszählung statt, um das Wahlergebnis zu ermitteln.
Zur Auszählung ab 18 Uhr muss der gesamte Wahlvorstand anwesend sein.