Die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt ("EU-Dienstleistungsrichtlinie") ist am 28. Dezember 2006 in Kraft getreten und muss bis Ende 2009 von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union umgesetzt werden.
Ziel der EU-Dienstleistungsrichtlinie ist die Schaffung eines Binnenmarktes ohne Grenzen, der den freien Verkehr von Dienstleistungen zwischen Mitgliedstaaten gewährleistet. Auch die Gründung betrieblicher Niederlassungen soll europaweit erleichtert werden.
Neben den Erleichterungen für jede einzelne Dienstleisterin und jeden einzelnen Dienstleister soll die Umsetzung der Richtlinie generell zu einer verstärkten technischen Unterstützung im Sinne von E-Government und damit zu mehr Serviceorientierung und mehr Effizienz bei den Behörden führen.