Für die Erbringung von bestimmten Dienstleistungen, wie etwa das Führen eines erlaubnispflichtigen Gewerbes, ist in Deutschland eine Genehmigung nötig. Diese wird erteilt, wenn die Genehmigungsvoraussetzungen erfüllt werden.
HINWEIS: Wird eine Genehmigung erteilt, darf die Dienstleisterin oder der Dienstleister seine Tätigkeit im gesamten Bundesgebiet ausüben (darunter fällt auch die Gründung von weiteren Betriebsstätten), außer das Allgemeininteresse verlangt die Befristung auf ein bestimmtes Gebiet oder eine neuerliche Genehmigung für jede einzelne Betriebsstätte.
Allgemeine Genehmigungsregelungen
Um sicherzustellen, dass Genehmigungen nicht von der Willkür einer bestimmten Behörde abhängen können, legt die EU-Dienstleistungsrichtlinie fest, dass die Regelungen, nach denen Genehmigungen erteilt werden, nicht diskriminierend sein dürfen und
- durch das Allgemeininteresse gerechtfertigt und in Bezug darauf verhältnismäßig,
- klar, unzweideutig und objektiv sein müssen,
- im Voraus bekannt gemacht werden müssen sowie
- transparent und zugänglich sein müssen.
HINWEIS: Generell müssen Verfahren so einfach wie möglich gestaltet sein und dürfen für Antragsteller aus dem EU-Ausland nicht schwieriger sein als für deutsche Antragsteller. Wenn für eine Genehmigung Dokumente als Nachweis, dass die Voraussetzungen erfüllt sind, verlangt werden, müssen die Behörden auch Dokumente anderer EU- Mitgliedstaaten, die die gleiche Funktion oder die Erfüllung der Anforderungen zum Inhalt haben, anerkennen. Um Dokumente in Landessprachen einfacher überprüfen zu können, sollen die öffentlichen Verwaltungen der EU-Mitgliedstaaten künftig Daten über das elektronische System "IMI" ("Internal Market Information System") austauschen können.
Genehmigungen zur Ausübung einer Dienstleistung dürfen nicht befristet werden, außer in folgenden Fällen:
- Die Genehmigung wird nach Ablauf der Befristung automatisch verlängert, sofern die Anforderungen weiterhin erfüllt werden.
- Aufgrund des Allgemeininteresses, etwa wegen Knappheit der natürlichen Ressourcen oder der verfügbaren technischen Kapazitäten, kann nur eine beschränkte Anzahl von Genehmigungen für eine bestimmte Dienstleistung erteilt werden. In solchen Fällen wird die Genehmigung für einen angemessenen Zeitraum befristet erteilt, danach jedoch nicht automatisch verlängert
- Die Befristung ist durch einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses gerechtfertigt.
HINWEIS: Genehmigungen können jedoch widerrufen werden, wenn Sie die Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung nicht mehr erfüllen.
Genehmigungsfiktion
Die Behörde muss über einen Antrag auf Genehmigung innerhalb einer bestimmten Frist entscheiden und einen Verwaltungsakt (positiven oder negativen Bescheid) erlassen. Reagiert die Behörde trotz vollständig vorliegender Unterlagen innerhalb dieser Frist nicht auf den Antrag, wird die sogenannte "Genehmigungsfiktion" ausgelöst, das heißt, der Antrag wird als positiv beschieden angesehen.
BEISPIEL: Sie möchten ein erlaubnispflichtiges Gewerbe betreiben und stellen bei der zuständigen Behörde einen Antrag auf die entsprechende Erlaubnis. Die Behörde reagiert innerhalb der vorgesehenen Frist nicht auf Ihren Antrag, obwohl ihr die erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen. Damit gilt die Erlaubnis stillschweigend als erteilt und Sie dürfen die erlaubnispflichtige Tätigkeit aufnehmen.
Nur in besonders komplexen Fällen hat die Behörde das Recht, diese Frist einmalig zu verlängern. Sie muss Ihnen dies jedoch rechtzeitig mitteilen und die Gründe für die Fristverlängerung angeben.
TIPP: Die Behörde muss Ihnen auf Verlangen die Genehmigungsfiktion schriftlich bestätigen. Wenn Sie unsicher sind, ob die Frist bereits abgelaufen ist und Sie Ihr Gewerbe bereits aufnehmen möchten, sollten Sie unbedingt eine solche Bestätigung beantragen, um Rechtssicherheit zu haben.
Ablauf des Genehmigungsverfahrens bei der zuständigen Behörde
Das Verfahren beginnt mit dem Antrag der Dienstleisterin oder des Dienstleisters bei der zuständigen Behörde und endet in der Regel mit einer Entscheidung.
Wenn mit der Einreichung der Antragsunterlagen eine Frist zu laufen beginnt, binnen derer die Behörde tätig werden muss, ist sie verpflichtet, Ihnen so schnell wie möglich eine Empfangsbestätigung über Ihren Antrag auszustellen.
ACHTUNG! Wenn Ihr Antrag unvollständig ist, muss die Behörde Ihnen unverzüglich mitteilen, welche Unterlagen Sie noch einreichen müssen. Die Frist, innerhalb derer die Behörde tätig werden muss, beginnt erst zu laufen, wenn alle notwendigen Unterlagen eingereicht wurden.
Die Empfangsbestätigung muss folgende Informationen enthalten:
- Datum des Einganges der Unterlagen
- konkrete Bearbeitungsfrist
- Folge des Fristablaufs ("Genehmigungsfiktion")
- Hinweise auf Rechtsbehelfe, die Ihnen gegen die Entscheidung der Behörde zur Verfügung stehen (zum Beispiel Widerspruch)
Wenn Sie mit der Entscheidung der Behörde nicht einverstanden sind, etwa weil diese Ihren Antrag abgelehnt hat, haben Sie die Möglichkeit, Rechtsbehelfe gegen diese Entscheidung einzulegen. Details finden Sie in der Rechtsbehelfsbelehrung, die Sie mit dem Bescheid der Behörde erhalten.