Einheitlicher Ansprechpartner in Sachsen

Sie können als Dienstleister auch den Einheitlichen Ansprechpartner in Sachsen mit ihrem Anliegen im Rahmen der EUDLR beauftragen.

Allgemeine Informationen

Wenn Sie sich als Dienstleister in Sachsen niederlassen wollen oder als Staatsbürger eines EU-Mitgliedsstaates Ihre Dienstleistung grenzüberschreitend erbringen möchten, können Sie die dafür notwendigen Verwaltungsverfahren entweder mit den zuständigen Behörden abwickeln oder Sie können sich an den Einheitlichen Ansprechpartner wenden. Dieser stellt eine Art Vermittlungsstelle zwischen Ihnen und der zuständigen Behörde dar und hilft bei der Abwicklung aller Verfahren und Formalitäten, beispielsweise Anmeldungen, Genehmigungen, Eintragungen, die sowohl für die Aufnahme als auch die Ausübung der Dienstleistung notwendig sind.

TIPP: Auch einheimische Antragsteller, das heißt deutsche Staatsangehörige, die in Deutschland eine Dienstleistung erbringen möchten, können sich an den Einheitlichen Ansprechpartner wenden.

Der Einheitliche Ansprechpartner hat folgende Aufgaben:

  • Bereitstellung von Informationen und Auskünften für die Dienstleisterinnen und Dienstleister, beispielweise über die für eine Genehmigung erforderlichen Unterlagen, Fristen
  • Bereitstellung von notwendigen Formularen und Dokumenten
  • Entgegennahme von Anträgen und Dokumenten sowie deren Weiterleitung an die zuständige Behörde
  • Entgegennahme der Entscheidungen und sonstigen Antworten der Behörde und deren Weiterleitung an die Dienstleisterin oder den Dienstleister

Wenn Sie das Verfahren über den Einheitlichen Ansprechpartner abwickeln, haben Sie den Vorteil, dass Sie einen klaren Überblick über alle notwendigen Schritte, die Sie ergreifen müssen, und Unterstützung im laufenden Verfahren erhalten. Der Einheitliche Ansprechpartner kann jedoch selbst keine Sachentscheidungen treffen, sondern tritt nur als zentraler Verfahrensmittler auf. Seine Tätigkeit ist in etwa mit der einer Maklerin oder eines Maklers vergleichbar.

HINWEIS: Dem Genehmigungsverfahren eventuell folgende Rechtsbehelfsverfahren (zum Beispiel die Einreichung von Beschwerden oder Klagen gegen Entscheidungen der Behörde) können nicht über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden.

Zuständige Stelle

der Einheitliche Ansprechpartner (EA) bei der Landesdirektion Leipzig

Verfahrensablauf

Sie können sich telefonisch, schriftlich oder per E-Mail an den Einheitlichen Ansprechpartner wenden. Nutzen Sie für die Kontaktaufnahme per E-Mail bitte folgende E-Mail-Adresse:

Kosten

Der EA kann für das "Verfahrensmanagement" zusätzliche Kosten zu den Kosten die bei den zuständigen Stellen entstehen erheben. Die Höhe der Kosten sind beim EA zu erfragen.

Rechtsgrundlagen