Reisegewerbekarte

Hinweise der Stadtverwaltung Zwickau

Sie können den Antrag (siehe rechte Spalte) im voraus ausfüllen und ausdrucken. Sie können ihn ebenfalls schon an die zuständige Behörde elektronisch übermitteln.

Aus technischen Gründen kann eine digitale Signatur (Unterschrift) des Antrages noch nicht erfolgen! Sie müssen den Antrag unterschrieben per Post an die zuständige Behörde übermitteln!


Notwendige Dokumente:

  • Antrag auf Erteilung einer Reisegewerbekarte
  • Polizeiliches Führungszeugnis
  • Gewerbezentralregisterauszug
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
  • Ausweisdokument
  • Auszug aus der Schuldnerkartei des Amtsgerichtes
  • Auszug aus dem zentralen Vollstreckungsregister
  • Aufenthaltstitel (für Nicht-EU-Ausländer)
  • Gesellschaftervertrag, (Juristische Person)
  • Handelsregisterauszug (Gesellschaft im Handelsregister eingetragen)
  • Gesundheitszeugnis (Handelsware Lebensmittel)
  • Arbeitserlaubnis (für Nicht-EU-Ausländer)
  • Betriebshaftpflichtversicherung (für Schaustellerbetrieb)

Die konkreten Kosten bemessen sich nach der Verwaltungsgebührenrichtlinie der Stadt Zwickau

Ausnahmen von den Verboten für das Reisegewerbe

Formulare und
Online-Dienste

Bitte beachten Sie die Hinweise im Text!

  • Ordnungsamt

    Allgemeine Polizeibehörde/
    Gewerbeangelegenheiten

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