Ihnen ist das Original Ihres Facharbeiterzeugnisses aus der Zeit vor 1990 verloren gegangen?
Sofern die damalige Prüfungskommission für Ihren Berufszweig die Stadt Zwickau als Hauptsitz hatte, besteht die Möglichkeit des Vorhandenseins einer Zweitschrift in unserem Verwaltungsarchiv. Von dieser Zweitschrift kann für Sie eine Kopie angefertigt werden.
Sächsisches Archivgesetz (SächsArchivG) vom 17.05.1993, Archivsatzung vom 24.01.2002 sowie Gebührensatzung für das Stadtarchiv Zwickau vom 15.07.2021.
Erfolgt die Archivnutzung im Rahmen eines Renten- oder Sozialversicherungsnachweises, entfällt die Erhebung einer Archivnutzungsgebühr. In allen anderen Fällen ist eine Nutzungsgebühr von 10,00 EURO pro Anliegen zzgl. der Kosten für Kopien zu entrichten.
Die Beantragung einer Kopie des Facharbeiterzeugnisses erfolgt ausschließlich schriftlich. Die kann formlos per E-Mail, Fax oder per Post erfolgen.