Legale Graffiti-Flächen in Zwickau

Der Kommunale Präventionsrat (KPR) der Stadt Zwickau sieht die Chance mit legalen Graffiti-Flächen und der Zusammenarbeit zwischen Künstlern, Eigentümern, Vereinen und dem Kommunalen Präventionsrat die Möglichkeit das Stadtbild nachhaltig zu verschönern und Raum zu geben für die Verwirklichung kultureller und künstlerischen Interessen.

Graffiti-Freiflächen

Die Graffiti-Freiflächen sind mit dem folgenden Schild gekennzeichnet.

Auf den Flächen ist das Sprühen von Graffiti unter Einhaltung der nachfolgenden Nutzungsbedingungen erlaubt.

  • Stabsstelle Kommunale Prävention

    Postanschrift

    PF 20 09 33
    08009 Zwickau

    Besucheradresse

    Hauptmarkt 1
    08056 Zwickau

    Öffnungszeiten

    Di
    9-12 Uhr / 13-18 Uhr
    Do
    9-12 Uhr / 13-15 Uhr
    Isabell Reise

    Kontakt aufnehmen

    Telefonnummer: +49 375 831850
    Fax: +49 375 831818

Standorte Graffiti-Freiflächen

Herbartstraße in Zwickau-Niederplanitz

Die Mauer bzw. die Betonelemente unterhalb der Martin-Luther-Grundschule können ab sofort von jedermann, unter Einhaltung der Nutzungsbedingungen, bunt gestaltet werden.

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    Unterführung „Kleine Biergasse“

    Nur die Tunnelinnenwände sind für das Sprühen freigegeben.
    Vorhandene Beleuchtungsanlagen und/ oder Hinweisschilder/ technische Beschilderung in den Unterführungen dürfen nicht mit überstrichen oder übersprayt werden.

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      Unterführung Brücke B93 Tunnel Mauritius Brauerei

      Nur der Aufgang und die Tunnelinnenwände sind für das Sprühen freigegeben.
      Vorhandene Beleuchtungsanlagen und/ oder Hinweisschilder/ technische Beschilderung in den Unterführungen dürfen nicht mit überstrichen oder übersprayt werden.

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        Unterführung am Marienthaler Fußweg (Bachweg – Kopernikusstraße)

        Die Tunnelinnenwände sind für das Sprühen freigegeben.
        Vorhandene Beleuchtungsanlagen und/ oder Hinweisschilder/ technische Beschilderung in den Unterführungen dürfen nicht mit überstrichen oder übersprayt werden.

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          Jugendclub Airport / Skateplatz (Reichenbacher Straße 125, 08056 Zwickau)

          Die Betonwinkelelemente sind vom Skateplatz aus für das Sprühen freigegeben. Der Bereich der Modellrennstrecke darf nicht betreten werden! Boden, Bäume, Skateelemente und weiteres Mobiliar sind nicht zu besprühen.

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            Spielplatz Fucikschule (Ernst-Grube-Straße, 08062 Zwickau)

            Die Stellewände auf dem Spielplatz an der Fucikschule sind seit vielen Jahren fürs öffentliche Graffiti freigegeben. Diese wurden nun in das Gesamtkonzept aufgenommen. Boden, Bäume, Skateelemente und weiteres Mobiliar sind nicht zu besprühen.

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              AG Graffiti - Graffitikonzept

              Für die Entwicklung, Weiterentwicklung und Umsetzung eines umfassenden Graffitikonzeptes, das die Möglichkeit zur Verwirklichung kultureller und künstlerischen Interessen und der Verbesserung des Stadtbildes dient, wurde die AG Graffiti des Kommunalen Präventionsrates einberufen.

              Gemeinsam wurde ein Konzept entwickelt, das als eine Grundlage für den Umgang mit Graffiti in der Stadt Zwickau dient. Das Konzept soll fortlaufend, unter Berücksichtigung der Erfahrungen und Bedürfnisse weiterentwickelt werden. Dabei sollen drei Punkte berücksichtigt werden. 1. Entfernung illegaler Graffiti, 2. Freie Flächen für Graffiti schaffen und kennzeichnen und 3. Unterstützung auf lokaler Ebene bei legalen Graffiti-Aktionen und Projekten.

              In einem ersten Schritt wurden drei Freiflächen durch die Stadt zur Verfügung gestellt. Diese sind durch eine einheitliche Kennzeichnung markiert. Dort ist das Sprühen unter Einhaltung der Nutzungsbedingungen jederzeit möglich. Die Stadtverwaltung möchte interessierten Sprüherinnen und Sprühern die Möglichkeit bieten ihre künstlerischen Interessen zu verwirklichen. Gleichzeitig erhofft man sich, dass Nutzende dieser Flächen auch auf einen ordentlichen Zustand und ein gutes Miteinander achten. Wenn das Konzept aufgeht, soll es ausgeweitet werden. Möglichst zeitnah sollen weitere Stadtteile Freiflächen erhalten.