Im Rahmen der Berufsorientierung, sowohl der Schulen, bieten wir in vielen Ämtern unentgeltliche Praktikumsplätze, vorrangig in unseren Ausbildungsberufen, an. Achtung: Kein Einsatz im Bereich Datenverarbeitung möglich!
Wir ermöglichen Schülern, einen Einblick in die Arbeit einer öffentlichen Verwaltung, die beruflichen Möglichkeiten sowie Abläufe kennenzulernen und sich in berufstypischen Tätigkeiten auszuprobieren. Herangeführt werden die Schüler dabei auch an grundlegenden beruflichen Kompetenzen wie Verantwortungsbewusstsein, Teamfähigkeit und Kommunikationsfähigkeiten.
Vorab:
Wichtig ist, dass Sie sich im Vorfeld Gedanken machen, wo der Einsatz gewünscht wird. Im Organigramm ist dargestellt, wie die Stadtverwaltung Zwickau aufgebaut ist.
So bewerben Sie sich:
Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung spätestens ca. vier Wochen vor dem geplanten Beginn ein, da jeder Praktikumseinsatz organisiert, abgestimmt und vorbereitet werden muss.
Zu beachten ist, dass es nur begrenzte Möglichkeiten für Einsätze in den Ämtern gibt. Deshalb sollten Sie sich direkt nach Bekanntgabe des Termins bei uns melden.
Welche Unterlagen sind erforderlich?
- Motivationsschreiben mit Angabe des konkreten Zeitraumes und die Benennung des Ausbildungsberufs im gewünschten Einsatzbereich
- tabellarischer Lebenslauf
- Kopie des letzten Schulzeugnisses
- Praktikumsvertrag/Vereinbarung
Bei Einsätzen im Kinder- und Jugendbereich ist darüber hinaus vorzulegen:
- Nachweis zur Erfüllung des Masernschutzgesetzes, z. B. Impfausweis* o. ä.
- aktuelles erweitertes Führungszeugnis
Wohin ist die Bewerbung zu senden?
Bitte richten Sie Ihre Bewerbung möglichst per E-Mail an
personalundhauptamtzwickaude oder senden diese per Post an uns.
Was passiert danach?
Nach dem Eingang der Bewerbung prüfen wir die Einsatzmöglichkeiten. Die im Motivationsschreiben benannten Wünsche hinsichtlich des Einsatzbereiches sowie des Zeitraumes berücksichtigen wir.
Sie erhalten anschließend eine Information zur Durchführbarkeit des Praktikums. Eine Vorstellung im Einsatzamt kann bei Bedarf erforderlich sein.
Ist der Einsatz möglich, erfolgt die Unterzeichnung der Praktikumsvereinbarung/-bestätigung im Personal- und Hauptamt.