Die Gleichstellungsbeauftragte:
Ziel der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten ist die Verwirklichung des Grundrechts auf Gleichberechtigung und Chancengleichheit.
Deshalb arbeitet sie:
- an der Förderung des Bewusstseins für Gleichstellung und Gleichberechtigung,
- zum Abbau von geschlechterspezifischer Benachteiligung
- am Abbau bestehender und der Vermeidung von Benachteiligung in der Stadt mittels entsprechender Projektarbeit
- Einbringen gleichstellungsrelevanter Anliegen und Forderungen in die kommunale Arbeit
weitere Aufgabenfelder:
- Unterstützung von Frauen und Familien in besonderen oder prekären Lebenslagen
- Erstberatung Rat suchender Frauen, Männer und Familien in Fragen der Chancengleichheit
- Gewaltschutzerstberatunbg
- Förderung des LSBTTIQ-Ansatzes
- Begleitung und Kontrolle der Arbeit der Fachbereiche in Bezug auf Gleichstellungsfragen
Die Ausländer- und Integrationsbeauftragte:
Grundsätzliches Ziel der Arbeit der Ausländer- und Integrationsbeauftragten ist die Förderung von Chancengleichheit aller in der Stadt dauerhaft oder zeitweise lebender Einwohnerinnen und Einwohner, unabhängig ihrer kulturellen und ethnischen Herkunft.
Dementsprechend sind ihre Aufgaben:
- Beratung in aufenthaltsrechtlichen Fragen, Flüchtlings- und Asylrecht sowie Vermittlung an weiterführende Beratungsstellen
- Erarbeitung und Durchführung von integrations- und migrationsspezifischen Konzepten und Projekten
- Förderung integrativer Maßnahmen zum friedlichen Zusammenleben und der Integration unterschiedlicher ethnischer und kultureller Gruppen in der Stadtgesellschaft
- Förderung des interkulturellen Dialogs, der interkulturelle Öffnung der Verwaltung und Gesellschaft
- Präventionsarbeit gegen Rassismus und Demokratiefeindlichkeit
- Antidiskriminierungserstberatung
- Unterstützung bürgerschaftlichen Engagements in der Integrations- und Migrationsarbeit
- Kooperation und Vernetzung mit allen Institutionen, Einrichtungen, Vereinen und Initiativen, die am Integrationsprozess in der Stadt beteiligt sind
- Ansprechpartnerin für den Sprach- und Kulturmittlerdienst in der Stadt Zwickau und im Landkreis.
Der Sprach- und Kulturmittlerdienst ist ein Kooperationsprojekt der Stadt Zwickau mit der Westsächsischen Hochschule Zwickau und wird finanziell gefördert durch den Landkreis Zwickau auf der Grundlage der Richtlinie Integrative Maßnahmen des Freistaates Sachsen. - Ansprechpartnerin für die Integrationsberatungsstelle in der Stadt Zwickau.