Der behördliche Datenschutzbeauftragte hat die Aufgabe, beratend und kontrollierend auf die Einhaltung des Datenschutzrechts in der Stadtverwaltung Zwickau hinzuwirken und ist gleichzeitig Ansprechpartnerin für betroffene Personen sowie die Aufsichtsbehörde.
Bürgerinnen und Bürger, die sich durch die Facheinheiten der Stadtverwaltung Zwickau in ihrem Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt fühlen, können sich mit ihrem Anliegen unmittelbar an die behördliche Datenschutzbeauftragte wenden.