Diese Seite enthält spezielle Informationen zur Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Erarbeitung des Lärmaktionsplanes der Stufe 3 in Zwickau.
Informationen zur Lärmaktionsplanung sind unter dem folgenden Link zu finden:
Adresse: www.zwickau.de/de/politik/verwaltung/aemter/dezernat2/umweltamt/laermschutz.php
letzte Änderung der Seite: 11.05.2022
gedruckt am: 21.12.2024
Diese Seite enthält spezielle Informationen zur Beteiligung der Öffentlichkeit bei der Erarbeitung des Lärmaktionsplanes der Stufe 3 in Zwickau.
Informationen zur Lärmaktionsplanung sind unter dem folgenden Link zu finden:
Entsprechend der Vorgaben der EU-Umgebungslärmrichtlinie soll der Prozess der Lärmaktionsplanung durch eine intensive Öffentlichkeitsbeteiligung begleitet werden. In der Stadt Zwickau wurde dies bereits im Rahmen der Lärmaktionspläne der Stufe 1 und 2 praktiziert. Die Lärmaktionsplanung der Stufe 3 beinhaltete folgende Beteiligungsangebote:
Die Hinweise, Anregungen, Zielvorstellungen und Maßnahmenvorschläge, die in den Veranstaltungen durch die Bürger geäußert wurden bzw. schriftlich bei der Stadtverwaltung eingegangen sind, wurden im Rahmen der Konzepterarbeitung geprüft bzw. abgewogen und sind soweit möglich in die Planung eingeflossen.
Die frühzeitige Beteiligung der Bevölkerung zum Lärmaktionsplan Stufe 3 erfolgte im Rahmen einer Bürgerbefragung. Hierzu wurde im Zeitraum von 28.11.2019 bis 31.01.2020 eine Online-Umfrage durchgeführt. Parallel bestand auch die Möglichkeit, Fragebögen analog auszufüllen und bei der Stadtverwaltung abzugeben. Diese wurden im Rahmen von städtischen Veranstaltungen sowie an zentralen Punkten bereitgestellt.
Insgesamt wurde das Angebot zur frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung von 666 Bürgern genutzt. Ziel der Befragung war die Schaffung niederschwelliger Beteiligungsmöglichkeiten für die breite Öffentlichkeit bereits im Frühstadium der Lärmaktionsplanung. Eine Erfassung repräsentativer und statistisch abgesicherter Daten war hingegen nicht Ziel der frühzeitigen Beteiligung. Es handelt sich entsprechend um eine nichtrepräsentative Befragung.
Die Bürgerhinweise verteilen sich auf insgesamt 168 verschiedene Straßen im Stadtgebiet. Die meisten Rückmeldungen waren für folgende Straßen zu verzeichnen [Anzahl Rückmeldungen]:
Im Rahmen der Bürgerbefragung wurde u. a. nach der subjektiven Belästigung durch die verschiedenen Lärmquellen im Stadtgebiet gefragt. Die vorgegebenen Antwortmöglichkeiten reichten von „nicht belästigt“ bis „sehr belästigt“. Darüber hinaus bestand die Möglichkeit, mit „kommt nicht vor“ zu antworten.
Im Ergebnis der Auswertung wird deutlich, dass die Mehrzahl der Teilnehmer an der Bürgerumfrage den Kfz-Verkehr als starke Belästigung wahrnimmt. Lediglich rund 7 % der Antwortenden fühlen sich nicht oder nur in geringem Umfang vom Kfz-Verkehr belästigt.
Für den Schwerverkehr zeigt sich eine ähnliche Grundverteilung. Allerdings ist einerseits die Zahl der nicht oder lediglich gering Betroffenen mit ca. 13 % etwas höher. Anderseits ist der Anteil der Teilnehmenden, welche sich stark belästigt fühlen mit 54 % nochmals höher als beim Gesamtverkehr.
Beim Eisenbahnverkehr ist zu berücksichtigen, dass lediglich ein kleiner Teil der Teilnehmenden überhaupt im Umfeld einer Eisenbahnstrecke wohnt. Eine starke bis mittlere Belästigung durch den Eisenbahnlärm wurde durch insgesamt 45 Teilnehmende angegeben. Demgegenüber ist mit 151 entsprechenden Rückmeldungen der Anteil derer, welche sich durch den Straßenbahn- und Busverkehr belästigt fühlen deutlich höher.
Neben der subjektiven Bewertung der Betroffenheiten bestand im Rahmen der Bürgerbefragung die Möglichkeit Hinweise, Anregungen und Maßnahmenvorschläge zu äußern.
Aus Sicht der Teilnehmenden an der Bürgerbefragung sind Geschwindigkeitsbegrenzungen am geeignetsten, um eine Lärmminderung zu erreichen. Auch die Optimierung der Fahrbahnoberflächen, zusätzliche Umgehungsstraßen sowie eine weitere Verbesserung beim Umweltverbund werden als besonders sinnvolle Lärmminderungselemente angesehen. Zudem unterbreiteten Bürger verschiedene eigene Maßnahmenvorschläge, z.B. für bauliche Schallschutzmaßnahmen, Straßennetzergänzung, Straßenumgestaltung, Verkehrsüberwachung usw.
Die detaillierte Auswertung der Umfrage findet sich im Abschlussbericht unter Nr. 7.2:
Am 16.01.2020 hatte das Umweltbüro zu einer Bürgerversammlung zum Lärmaktionsplan der Stufe 3 eingeladen. Zu der Veranstaltung erschienen fast 50 Personen, darunter auch Vertreter aus Politik und Wirtschaft.
Bereits vor Veranstaltungsbeginn wurden die konkreten Problempunkte der Lärmbetroffenen durch Kennzeichnung in einem Plan aufgenommen. Die von den Besuchern als Schwerpunkt der Lärmbelastung betrachteten Straßen bzw. Straßenabschnitte deckten sich durchaus auch mit den ermittelten Schwerpunkten der Lärmkartierung.
Die Anwesenden erhielten umfassende Informationen zu Zielen, Möglichkeiten und zum Stand der Lärmminderungsplanung. Danach bestand die Möglichkeit, konkrete Probleme in kleineren Arbeitsgruppen anzusprechen und mögliche Lösungen vorzuschlagen. In den offenen und sehr motivierten Gesprächen kamen viele Ideen und Vorschläge auf den Tisch. Das größte Interesse der Besucher galt der Marienthaler Straße, der Reichenbacher Straße, der Leipziger Straße und der Talstraße. Neben bekannten Ansätzen, wie der Verringerung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, wurden auch neue Vorschläge eingebracht, welche auf die große Detailkenntnis der Bürger vor Ort schließen lassen. Alles wurde gut dokumentiert und für den weiteren Bearbeitungsprozess aufgenommen.
Der Berichtentwurf des Lärmaktionsplanes wurde im Zeitraum zwischen November 2020 und Januar 2021 im Internet zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt und gleichzeitig öffentlich ausgelegt. Aufgrund der Corona-Pandemie konnte kein zweites Lärmforum stattfinden.
Insgesamt wurden von 13 Bürgerinnen und Bürgern inhaltliche Hinweise zum Entwurf des Lärmaktionsplanes an die Stadt Zwickau übermittelt. Vielfach unterstrichen die Teilnehmenden nochmals die Bedeutung von bereits im Konzept enthaltenden Maßnahmen. Schwerpunkt der Rückmeldungen bildete dabei die Marienthaler Straße. Weitere Hinweise betrafen verschiedene andere Lärmquellen abseits des Kfz-Verkehrs.
Parallel zu den Feedbackmöglichkeiten für die breite Öffentlichkeit erfolgte eine Beteiligung wichtiger Behörden und Institutionen.
Alle eingegangenen Rückmeldungen und Stellungnahmen wurden fundiert bewertet und es wurden erforderlichenfalls Änderungen im Entwurf des Lärmaktionsplanes der Stufe 3 vorgenommen. Die Auswertung der Auslegung und der Beteiligung weiterer betroffener Stellen finden Sie im Anhang als Anlagen 8 und 9 zum Lärmaktionsplan der Stufe 3:
Der nach Abschluss der Bürgerbeteiligung entstandene Maßnahmenkatalog des Lärmaktionsplanes Stufe 3 wurde im Zuge des Beschlussverfahrens durch die zuständigen Ausschüsse des Stadtrates in einigen Bereichen erheblich geändert.
(Stand: 11.05.22)