Was sind Anlass und Zweck der strategischen Lärmkartierung?
Häufig sind Bürger in ihrem Wohnumfeld durch Lärmeinwirkungen betroffen. Die EU hat es sich zum Ziel gestellt, schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder zumindest diese zu mindern. Dazu hat die sie bereits im Jahr 2002 die "Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm" erlassen. Diese Richtlinie ist in deutsches Recht umgesetzt worden, speziell in den §§ 47a bis 47f Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) und in der 34. Verordnung zum BImSchG (Verordnung über die Lärmkartierung). Die genannten Regelungen sehen vor, dass die Lärmbelastung nach einheitlichen Methoden ermittelt und in Lärmkarten dargestellt wird, so dass die Öffentlichkeit über die Belastungen und die Auswirkungen informiert wird. Auf der Grundlage der Lärmkarten sind Aktionspläne aufzustellen mit dem Ziel, die Lärmbelastungen zu vermindern oder einen weiteren Anstieg zu verhindern.
Die Ermittlung der Belastung wurde durch die Stadt Zwickau in der Stufe 1 und auch in der Stufe 2 abgeschlossen. 2017 erfolgte die Aktualisierung der Lärmkarten auf der Grundlage aktueller Verkehrsdaten. Als Ergebnis liegen Lärmkarten sowie ergänzende statistische Angaben vor. Die folgende Darstellung soll Ihnen helfen, die Ergebnisse der Kartierung richtig zu verstehen und zu interpretieren.
Was war zu kartieren?
In einer ersten Stufe waren im Jahr 2007 Lärmkarten anzufertigen für Ballungsräume mit mehr als 250.000 Einwohnern (in Sachsen betrifft dies große Bereiche von Dresden und Leipzig), für Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 60.000 Zugfahrten pro Jahr, für Großflughäfen sowie für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 6 Millionen Kfz pro Jahr, was auch die Stadt Zwickau betraf. Dabei waren jeweils die Verkehrsmengen des vorausgegangenen Jahres maßgebend. Im Jahr 2012 haben in einer weiteren Kartierungsstufe niedrigere Mengenschwellen gegolten. So waren Lärmkarten für Ballungsräume mit mehr als 100.000 Einwohnern, für Haupteisenbahnstrecken mit mehr als 30.000 Zugfahrten pro Jahr und für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Millionen Kfz pro Jahr, wobei hier wieder die Stadt Zwickau betroffen war.
Was ist auf den Karten dargestellt?
Die Karten enthalten Aussagen über die Höhe der jeweiligen Geräuschbelastung. Die Höhe der Belastung wird durch unterschiedliche Farben gekennzeichnet. Farbig nicht hinterlegte Flächen markieren Gebiete, deren Geräuschbelastungen unterhalb der von der EU vorgegeben Schwellwerten für die Kartierung liegen. Die angegebenen Werte wurden - so sieht es das EU-Regelwerk für die einheitliche Ermittlung und Darstellung vor - für eine Höhe von 4 Metern über dem Erdboden bestimmt. Das bedeutet, dass insbesondere in mehrgeschossigen Gebäuden in den anderen Etagen andere als in den Karten dargestellte Pegelwerte auftreten können.
Welche weiteren Angaben wurden ermittelt?
Ermittelt wurde zusätzlich die (geschätzte) Zahl der Menschen, die in Gebäuden wohnen, in denen der Pegel in 4 Metern Höhe in der jeweils ausgewählten Pegelklasse liegt. Diese Werte werden als "Betroffenheitszahlen" bezeichnet. Das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) bietet interessierten Gemeinden an, ihre Lärmkarten zentral im Internet bereitzustellen. Hiervon machte die Stadt Zwickau Gebrauch. Es können in diesem Internetauftritt also die für die Stadt Zwickau summarisch ermittelten Betroffenheitszahlen je Pegelklasse angezeigt werden, indem man nach der Aktivierung des Info-Buttons auf die jeweilige Farbfläche klickt.
Welche Kenngrößen werden verwendet?
Die zur Kennzeichnung der Lärmbelastung in den Strategischen Lärmkarten zu verwendenden Größen sind in der EU-Umgebungslärmrichtlinie definiert. Es handelt sich um den
- Tag-Abend-Nacht-Lärmindex LDEN und den
- Nachtlärmindex LNight
Diese Lärmindizes werden aus den bewerteten äquivalenten Dauerschallpegeln für die jeweiligen Tageszeiten (Tag, Abend und Nacht) bestimmt und in Dezibel [dB(A)] angegeben. Die Bewertung (A) soll den Frequenzgang des menschlichen Gehörs berücksichtigen. Die Verdoppelung des Schalldrucks entspricht einer Zunahme um 3 Dezibel (aufgrund der logarithmischen Skala).
Dabei ist der mittlere Pegel für jeweils ein Jahr maßgebend. Für Deutschland wurde die Dauer des Tageszeitraums von 6 bis 18 Uhr, des Abendzeitraums von 18 bis 22 Uhr und des Nachtzeitraums von 22 bis 6 Uhr festgelegt. Bei dem Tag-Abend-Nacht-Lärmindex handelt es sich um einen 24-Stunden-Mittelwert, wobei die Schallereignisse in Abhängigkeit von dem Tageszeitraum, in dem diese auftreten, unterschiedlich gewichtet in die Bestimmung eingehen.
Um die höhere Störwirkung in den Ruhezeiten zu berücksichtigen, fließen Schallereignisse, die während des Abendzeitraumes auftreten, mit einem Pegelzuschlag von 5 dB und Schallereignisse, die während des Nachtzeitraumes auftreten, mit einem Pegelzuschlag von 10 dB in die Berechnung ein. Für Schallereignisse, die während des Tagzeitraumes auftreten, wird kein Zuschlag vergeben. Die Lärmindizes unterscheiden sich definitionsgemäß von den in Deutschland üblichen Beurteilungspegeln, wie sie zur Kennzeichnung der Geräuschbelastung in schalltechnischen Untersuchungen (beispielsweise bei Planfeststellungsverfahren) verwendet werden. Daher sind die Größen wertmäßig nur eingeschränkt miteinander vergleichbar, können zur Orientierung jedoch herangezogen werden.
Wie erfolgt die Darstellung?
Auf der Karte sieht man farbige Bänder bzw. Flächen. Jede Farbe kennzeichnet eine bestimmte Höhe der Geräuschbelastung. Dabei wechselt die Farbe in Pegelabstufungen von jeweils 5 dB. Die Farbzuordnung ist einheitlich festgelegt. Flächen mit gelber bzw. orangefarbiger Einfärbung stehen beispielsweise für Bereiche mit niedrigeren Pegeln, blau bzw. violett gefärbte Flächen für sehr hohe Pegel. Die genaue Pegelzuordnung ist aus der Legende der Karte ersichtlich.
Für jede zu kartierende Geräuschquellenart wurden Lärmkarten für den Tag-Abend-Nacht-Lärmindex LDEN und für den Nachtlärmindex LNight erstellt. In der Stadt Zwickau wurde der Straßenverkehrslärm in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen kartiert.
Wie wurden die Werte bestimmt?
In den Karten ist die mittlere Belastung eines Jahres darzustellen. Die Darstellung hat flächendeckend (rastermäßig) zu erfolgen. Da die Messung der mittleren Lärmbelastung über ein ganzes Jahr im flächendeckenden Raster weder möglich noch zulässig ist, wurden die Werte durch Berechnungen bestimmt. Das erfolgte auf der Grundlage verbindlich vorgegebener Berechnungsvorschriften mit verifizierten Rechenprogrammen. Besonderer Wert wurde darauf gelegt, dass es sich bei den zur Berechnung verwendeten Eingangsdaten (dies sind z.B. die Daten zum Geländeverlauf, zum Verkehrsweg und zu den Verkehrsmengen, zur Bebauung, zur Einwohnerverteilung u. a.) um sorgfältig ermittelte, aktuelle Angaben handelt. Das mit der Kartierung beauftragte Ingenieurbüro, die GAF Gesellschaft für Akustik und Fahrzeugmeßwesen mbH hatte die Aufgabe, diese Angaben vor Ort nochmals genau zu überprüfen. Die Praxis hat gezeigt, dass die Ergebnisse, die auf dieser Grundlage bestimmt werden, die tatsächliche Belastungssituation gut widerspiegeln.
Was bedeuten diese Werte?
Die Höhe der Geräuschbelastung und damit die Werte der Lärmindizes werden von zahlreichen Faktoren bestimmt. Einflussfaktoren sind z.B. bei Straßenverkehrsgeräuschen die Verkehrsmengen, der Schwerverkehrsanteil, die Art des Fahrbahnbelages, die Geschwindigkeit und die Steigung. Darüber hinaus werden die Werte beeinflusst durch die genaue Lage im Gelände, durch die Entfernung zwischen Schallquelle und Immissionsort, durch die umliegende Bebauung und durch Hindernisse auf dem Schallausbreitungsweg.
Das subjektive Störungsempfinden der Menschen ist - bei gleichem Pegel - sehr unterschiedlich ausgeprägt und schwankt von Person zu Person. Es hängt außerdem z.B. stark von der Tageszeit ab. In der Regel ist die Belästigungswirkung umso höher, je lauter das einwirkende Geräusch ist. Sie ist im Allgemeinen in den Abend- bzw. Nacht-Zeiträumen höher, in denen vorzugsweise Ruhe, Erholung und Schlaf gesucht werden. Dieser Tatsache wird bei der Bestimmung des Tag-Abend-Nacht-Lärmindexes und insbesondere durch die getrennte Angabe eines Wertes für den Nachtlärmindex Rechnung getragen.
Gemäß den Vorgaben der EU sind in den Lärmkarten alle Geräuschbelastungen beginnend mit den Werten für LDEN = 55 dB (A) bzw. LNight = 50 dB (A) darzustellen. Unterhalb dieser Werte treten in der Regel keine bzw. nur schwach ausgeprägte Belästigungswirkungen auf. Beim Erreichen dieser Werte spricht man von einfacher Belästigung und erst bei einer stärkeren Überschreitung von einer erheblichen Belästigung.
Heute gilt es als wissenschaftlich gesichert, dass bei einer dauerhaften Geräuscheinwirkung mit Mittelungspegeln von mehr als 65 dB(A) am Tag bzw. von mehr als 55 dB(A) in der Nacht ein signifikant erhöhtes Risiko für das Auftreten einer Herz-Kreislauf-Erkrankung bzw. für Bluthochdruck besteht. Diese Wirkungen kommen durch stressbedingte Belastungen zustande, welche durch die andauernden Geräuschbelastungen ausgelöst werden. Gehörschäden sind durch verkehrsbedingten Umweltlärm in der Regel nicht zu erwarten, auch nicht bei Dauerbelastungen. Der Sachverständigenrat der Bundesregierung für Umweltfragen hat deshalb in seinem Sondergutachten "Umwelt und Gesundheit, Risiken richtig einschätzen" als wichtiges kurzfristiges Umwelthandlungsziel die Absenkung der Geräuschbelastung auf ein gesundheitlich unbedenkliches Maß, d.h. unter diese Werte, genannt. In der Umgebung von Hauptverkehrsstraßen können die ermittelten Lärmindizes LDEN bzw. LNight näherungsweise zum Vergleich herangezogen werden.
Sind alle Lärmquellen erfasst worden?
Die Kartierung erfolgte gemäß des durch die EU-Umgebungslärmrichtlinie vorgegebenen strategischen Ansatzes nur für die eingangs genannten Hauptlärmquellen mit den zugehörigen Mengenschwellen. Die Richtlinie schließt andere Lärmarten (z.B. selbst verursachten Lärm, Nachbarschaftslärm, Lärm am Arbeitsplatz, Lärm durch militärische Tätigkeiten) aus ihrem Geltungsbereich aus.
Wie geht es weiter?
Die Lärmkartierung und die Ermittlung der Betroffenenzahlen sind die Grundlage für die Lärmaktionsplanung. Die Stadt Zwickau hat 2015 den Lärmaktionsplan Stufe 2 beschlossen. Dabei handelt es sich - wie es der Name aussagt - um Aktionspläne und noch nicht um die Umsetzung von Maßnahmen. Die Erstellung und insbesondere die Umsetzung der Aktionspläne sind in der Regel ein längerer, mehrstufiger Prozess, der durch die Gemeinden fortlaufend betrieben werden muss.
Um die Entwicklung der Lärmsituation im Stadtgebiet Zwickau und auch die Wirksamkeit von Maßnahmen zu verfolgen, erfolgte 2018 eine qualifizierte Überprüfung des Lärmaktionsplanes Stufe 2. Grundlage hierfür sind die Lärmkarten aus 2017. Der Lärmaktionsplan muss regelmäßig an aktuelle Entwicklungen angepasst und fortgeschrieben werden.
Der Lärmaktionsplan Stufe 2 der Stadt Zwickau kann hier auf der Webseite zur Lärmaktionsplanung eingesehen werden.
Mit Fragen zur Durchführung der Untersuchungen, zur Datenbasis und zur ermittelten Belastung vor Ort wenden Sie sich bitte an den rechts angegebenen Ansprechpartner.
Die Ergebnisse der Lärmkartierung im Freistaat Sachsen können außerdem unter folgendem Link eingesehen werden:
Siehe auch
(Letzte Aktualisierung: 31.05.18)