Die nachfolgende Tabelle enthält alle im Lärmaktionsplan der 1. Stufe enthaltenen Maßnahmen zur Minderung der bestehenden Lärmprobleme und informiert über den aktuellen Stand der Umsetzung.
Stand der Umsetzung bei Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie
Bereich | Maßnahme/ Beschreibung | Stand der Umsetzung | Anmerkungen |
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Marienthaler Straße (Maßnahme 1) | Im Verkehrsentwicklungsplan sollen Möglichkeiten zur Entlastung vom Durchgangsverkehr, Verlagerung der Verkehrsströme im Bereich des Hauptstraßennetzes und verkehrsberuhigende Maßnahmen erarbeitet werden. | erledigt | Der Verkehrs-entwicklungsplan wurde 2012 durch den Stadtrat beschlossen. Die vorhandenen Konflikte werden bei den vorgeschlagenen Entwicklungen berücksichtigt. |
Reichenbacher Straße (Maßnahme 2) | Überprüfung des Zwickauer Hauptstraßennetzes im Verkehrsentwicklungsplan in Hinblick auf Veränderungen/ Ergänzungen, z.B. durch die "Inneren Westtangante" Reichenbacher Straße würde entlastet werden; Anpassungen des Straßenraumes dadurch möglich. | erledigt | Der Verkehrs-entwicklungsplan wurde 2012 durch den Stadtrat beschlossen. Die vorhandenen Konflikte werden bei den vorgeschlagenen Entwicklungen berücksichtigt. |
Wildenfelser Straße (Maßnahme 3) | Begrenzung der Geschwindigkeit auf 50 km/h | erledigt | Der Verkehrs-entwicklungsplan wurde 2012 durch den Stadtrat beschlossen. Die vorhandenen Konflikte werden bei den vorgeschlagenen Entwicklungen berücksichtigt. |
Wildenfelser Straße (Maßnahme 3) | Bauliche Veränderungen im Straßenquerschnitt zur Dämpfung der Geschwindigkeiten (Mittelinseln am Ortseingang, Lichtsignalanlagen) | noch nicht begonnen | Bauliche Maßnahmen werden aufgrund der dafür erforderlichen Planungen in Zusammenhang mit einem grundhaften Ausbau der Straße vorgesehen. |
Kolpingstraße (Maßnahme 4) | regelmäßige Geschwindigkeitsüberwachung | erledigt | |
Kolpingstraße (Maßnahme 4) | Im Verkehrsentwicklungsplan sollen Lösungen untersucht werden, die eine Reduzierung des Durchgangsverkehrs bewirken können. Darunter sind verkehrsberuhigende Maßnahmen sowie die Verlegung der B 175 auf das vorhandene Straßennnetz. | erledigt | Der Verkehrs-entwicklungsplan wurde 2012 durch den Stadtrat beschlossen. Die vorhandenen Konflikte werden bei den vorgeschlagenen Entwicklungen berücksichtigt. |
Dr.-Friedrichs-Ring (Maßnahme 5) | Die Verkehrsfunktion des Dr.-Friedrichs-Ringes und damit die Trennwirkung von der Innenstadt soll sukzessive reduziert werden. Denkbar ist eine Verlagerung des Durchgangsverkehrs vom innerstädtischen Dr.-Friedrichs-Ring auf den südöstlichen Dr.-Friedrichs-Ring (B 93 und B 173). Konkrete Realisierungsmöglichkeiten sind im Verkehrsentwicklungsplan zu erarbeiten. | erledigt | Der Verkehrs-entwicklungsplan wurde 2012 durch den Stadtrat beschlossen. Die vorhandenen Konflikte werden bei den vorgeschlagenen Entwicklungen berücksichtigt. |
Erfahrungsaustausch lärmarme Fahrbahnbeläge | Erfahrungsaustausch mit anderen Städten zu gegenwärtig laufenden Erprobungen lärmarmer Fahrbahnbeläge zum Einsatz im innerstädtischen Verkehr | erledigt | Hospitation in der Landeshauptstadt Düsseldorf durch Vertreter der Zwickauer Fachämter 2010 |
Pilotprojekte (Maßnahme 6) | Initiierung Pilotprojekt in der Stadt Zwickau (Erfahrungen zum Langzeitverhalten neuer Belagsarten hinsichtlich Haltbarkeit und akustischer Eigenschaften) | erledigt (Überwachungsmessung laufend) | Pilotprojekt Heinrich Braun Straße: Einsatz lärmoptimierter Asphalt (Typ „LOA 5 D“) wurde abschnittsweise eingebaut. Messtechnische Überwachung der Strecke (Ergebnismonitoring) erfolgt jährlich |
Scheffelstraße (Maßnahme 7) | bestandsnahe Belagsanierung (bituminöse Fahrbahnoberfläche gegenwärtig in schlechtem Zustand) | erledigt | |
Kopernikusstraße (Maßnahme 8) | Ersatz des Pflasters auf der Fahrbahn durch Asphalt (zwischen Werdauer und Hegelstraße); Neugestaltung des Straßenraumes | erledigt | |
Tempo-30-Zonen (Maßnahme 9) | Die Zahl und Ausdehnung der Tempo-30-Zonen soll vergrößert werden, da hierdurch Durchgangsverkehr vermieden werden kann. Hierbei ist die regelmäßige Überwachung der gefahrenen Geschwindigkeiten entscheidend für die Wirksamkeit. Zusätzlich müssen die Straßenräume baulich angepasst werden, um das Geschwindigkeitsniveau zu dämpfen. | in Bearbeitung | Laufende Maßnahme. Berücksichtigung der Lärmproblematik bei allen Entscheidungen über verkehrsorganisatorische und straßenraumgestaltende Maßnahmen |
Auflage eines kommunalen Förderprogramms (Maßnahme 10) | Unterstützung von Lärmsanierungen an Gebäuden in besonders belasteten Bereichen unter Beachtung städtebaulicher Vorgaben. Insbesondere muss der Erhalt der Wohnfunktion in den geförderten Bereichen laut FNP/ SEKO vorgesehen sein. Die Festlegung der anspruchsberechtigten Bereiche erfolgt dabei in Kooperation mit dem Bauplanungsamt. | nicht begonnen | Derzeit erfolgt durch das Land Sachsen keine Förderung für die Umsetzung von Maßnahmen aus Lärmaktionsplänen. Die Auflage eines kommunalen Förderprogramms für Schallschutzfenster hängt somit unmittelbar von den finanziellen Möglichkeiten der Stadt ab. |
Förderbereiche: Talstraße/ Uferstraße/ Scheffelstraße (10.1), Kolpingstraße (10.2), Crimmitschauer Straße (10.3), Werdauer Straße (10.4), Marienthaler Straße (10.5), Reichenbacher Straße (10.6), Wildenfelser Straße (10.7) | Für diese Bereiche besteht aufgrund der vorhandenen Lärmsituation dem Grunde nach die Voraussetzung für die Förderung von Schallschutzfenstern in Wohnräumen. Die genaue Lage der Abschnitte bzw. Straßenzüge ist Abbildung 10 des Lärmaktionsplanes zu entnehmen. | nicht begonnen | |
Erstellung ÖPNV-Konzept (Maßnahme 11) | Ein Konzept zur Gestaltung des öffentlichen Personennahverkehrs soll Untersuchungen zu den folgenden Maßnahmenvorschlägen enthalten: Reduzierung der Umsteigepunkte auf einen, maximal zwei ÖPNV-Knoten; Optimierung der Linienführung; Haltestellen ansprechend gestalten und pflegen (z.B. funktionierende Anzeigetafeln, Modernisierung und Aufwertung der Einrichtungen); Optimierung der Lage von Haltestellen (Prüfung der Erreichbarkeit und Verkehrssicherheit); Einrichtung von „Park&Ride“ - Plätzen an Endpunkten von Straßenbahn- und Buslinien prüfen; das Anbieten kostenfreier Parkplätze sowie die Neuschaffung von Parkmöglichkeiten in der Innenstadt vermeiden (zusätzliche Motivation zur Nutzung ÖPNV) | erledigt | Das ganzheitliche ÖPNV-Konzept (Stufe III-Vorzugskonzept) wurde 2012 fertiggestellt. Die vorgeschlagenen Maßnahmen wurden untersucht. Die Ergebnisse müssen in einem laufenden Prozess berücksichtigt bzw. umgesetzt werden. |
Erstellung Radverkehrskonzept (Maßnahme 12) | In einem gesonderten Konzept sollen einzelne Vorschläge aus dem Verkehrsentwicklungsplan sowie die folgenden Vorschläge untersetzt werden: Abmarkierung von Radfahrstreifen bzw. Schutzstreifen auf Hauptverkehrsstraßen; Weiterentwicklung des Hauptroutennetzes für Radverkehr im Verkehrsentwicklungsplan und zeitnahe Umsetzung der entsprechenden Maßnahmen | erledigt | Im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplanes 2010 Stufe III erfolgte die Betrachtung der Radrouten im Stadtgebiet. Dabei wurden der Entwurf eines Radroutennetzes in Zwickau erarbeitet sowie konkrete Vorschläge für Maßnahmen im Radroutenhauptnetz entwickelt. |
Gehwege | Instandhaltung und Pflege vorhandener Gehwege. Angemessene Dimensionierung neuer Gehwege. Berücksichtigung von Querungshilfen für Fußgänger an Straßen | in Bearbeitung | Hierbei handelt es sich um eine laufende Aufgabe. Die Pflege und Weiterentwicklung angenehmer fußläufiger Verbindungen erfolgt durch die zuständigen Ämter unter Beachtung der bestehenden Lärmproblematik. |
Bestandsaufnahme lärmschutzrelevanter Bebauung (Maßnahme 13) | Bestandsaufnahme von Bebauung entlang von Hauptverkehrsstraßen, welche Lärmschutzwirkung auf rückwärtige Bereiche besitzt; Prüfung alternativer Maßnahmen bei drohendem Rückbau dieser Gebäude zur Aufrechterhaltung des Schutzes | erledigt | |
Städtebau | Förderung von innenstadtnahem Bauen und von Wohnungssanierungen im Stadtkern (Innen- vor Außenentwicklung) durch weitere stadtplanerische Maßnahmen die Entwicklung einer „Stadt der kurzen Wege“ unterstützen; Schaffung attraktiver, begrünter Aufenthaltsflächen im öffentlichen Raum fördern | in Bearbeitung | Dies ist eine laufende Aufgabe. Die Berücksichtigung der Lärmproblematik, insbesondere der genannten Aspekte bei der Planung wirkt sich positiv auf die städtische Entwicklung aus und entspricht den Zielsetzungen an die Wohn- und Lebensqualität der Bürgerinnen und Bürger. |