Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie

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Sie haben konkrete Fragen zum Lärmaktionsplan der Stadt Zwickau.

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Grundlagen

Die Stadt Zwickau stellt auf Grundlage von § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) Lärmaktionspläne auf. Ziel von Lärmaktionsplänen ist es, schädliche Auswirkungen und Belästigungen durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu vermindern. Gemeint sind dabei belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusche im Freien, die nach der Definition als Umgebungslärm bezeichnet werden. Im Stadtgebiet Zwickau stellt der Verkehrslärm den Schwerpunkt dar.

Lärmaktionspläne verfolgen einen strategischen Ansatz. Das bedeutet, dass einzelne Maßnahmen, Ziele und Strategien nicht losgelöst betrachtet werden, sondern im Kontext mit anderen Planungen, wie z.B. Bauleitplänen, Verkehrsplanungen usw. entwickelt werden. Damit können die bestehenden Lärmprobleme im Sinne einer nachhaltigen Stadtentwicklung integrativ einer Lösung zugeführt werden. Bei der Aufstellung des Lärmaktionsplanes wird die Öffentlichkeit einbezogen.

Grundlage für die Lärmaktionsplanung bilden Lärmkarten gemäß § 47c BImSchG. Danach wird die Lärmbelastung für bestimmte Lärmquellen nach einheitlich festgelegten Methoden ermittelt und grafisch dargestellt, so dass bestehende Lärmprobleme sichtbar werden. Weiterhin wird auch die Zahl der betroffenen Einwohner, Schulen und Krankenhäuser angegeben.

Seit 2006 wird in Zwickau an der Lärmminderungsplanung und damit an der Umsetzung der bestehenden gesetzlichen Pflichten zur Erfassung und Verbesserung der Lärmsituation, speziell des Verkehrslärms, gearbeitet. Viele Maßnahmen wurden und werden schrittweise umgesetzt, um eine Verbesserung der Verkehrslärmbelastung zu erreichen und die Betroffenen zu entlasten. 

Meilensteine

2007/2009 Lärmkartierung und Lärmaktionsplan Stufe 1

(Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 6 Mio. Kfz/Jahr)

2012/2015 Lärmkartierung und Lärmaktionsplan Stufe 2

(Hauptverkehrsstraßen mit mehr als 3 Mio. Kfz/Jahr)

2017/2018 Lärmkartierung und Überprüfung des Lärmaktionsplanes Stufe 2

2020/2021 Lärmaktionsplan Stufe 3

Informationen zum Lärmaktionsplan Stufe 3

Aufgrund der Ergebnisse der Überprüfung des Lärmaktionsplans Stufe 2 im Jahr 2018 erfolgte 2020/2021 die Fortschreibung. Eine Arbeitsgruppe aus den städtischen Ressorts Verkehrsplanung, Verkehrsorganisation, Stadtplanung und Umwelt ist in Zusammenarbeit mit einem unabhängigen Planungsbüro der Frage nachgegangen: „Wie kann die mobile Stadt Zwickau lebenswert - leiser werden?" An dem Projekt wurde die Öffentlichkeit umfassend beteiligt. Es fanden eine online Befragung zum Thema Lärm und ein Bürgerforum statt. Der Entwurf des Lärmaktionsplanes Stufe 3 wurde öffentlich ausgelegt. Zahlreiche Stellungnahmen, Anregungen und Einwendungen von Betroffenen machten deutlich, dass die Problematik der Verkehrslärmbelastung im Stadtgebiet endlich die entsprechende Aufmerksamkeit zukommen muss und die hierzu bestehenden gesetzlichen Vorgaben, insbesondere die Aufstellung von Lärmaktionsplänen, ein Schritt in die richtige Richtung sind. Der Lärmaktionsplan Stufe 3 wurde im Januar 2022, in der Fassung vom Oktober 2021, durch den Stadtrat Zwickau beschlossen.

Grundlegende Analysen des Lärmaktionsplanes

Ausgangsbasis für die Fortschreibung des Lärmaktionsplanes bilden die Lärmkartierung (2017), der Lärmaktionsplan Stufe 2 (2015) und die Ergebnisse der Überprüfung des Lärmaktionsplanes Stufe 2 (2018). Durch akustische Untersuchungen in diesem Rahmen erfolgte eine Analyse der Lärmschwerpunkte im Stadtgebiet (Hot-Spot-Analyse). Hot-Spots sind Straßenabschnitte mit Lärmpegeln oberhalb der Auslöseschwellwerte von 65 dB(A) für den Lärmindex Lden und 55 dB(A) für den Lärmindex Lnight. Parallel dazu erfolgte auf der Grundlage der Anzahl betroffener Anwohner eine differenzierte Betrachtung zum Umfang der Lärmbetroffenheiten. Darauf aufbauend wurde im Lärmaktionsplan für die Hot-Spot-Bereiche im Sinne des integrierten Ansatzes neben der Lärmsituation der Handlungsbedarf im Bereich folgender weiterer Themenfelder analysiert: • Fahrbahnoberflächensituation • Radverkehrsinfrastruktur • Querungsmöglichkeiten • städtebauliche Entwicklung • Förderung von Bus und Bahn • Verkehrsorganisation

Schwerpunktsetzung

Im Ergebnis der integrierten Betrachtungen wurden Schwerpunktbereiche für die Umsetzung ortskonkrete Lärmminderungsmaßnahmen definiert. Hierbei handelt es sich um zusammenhängende Straßenabschnitte mit vordringlichem Handlungsbedarf. Maßgebend für die Schwerpunktsetzung waren dabei einerseits die Höhe der Lärmbetroffenheiten. Gleichzeitig wurden die Rahmenbedingungen sowie der Handlungsbedarf für die o. g. fachübergreifenden Themenfelder berücksichtigt. Ein weiteres wichtiges Kriterium bilden die bestehenden grundsätzlichen Möglichkeiten für die Umsetzung von Lärmminderungsmaßnahmen. So wurden insgesamt 18 Schwerpunktbereiche im Stadtgebiet definiert und in Steckbriefen zusammengefasst.

Maßnahmenentwicklung

Die Entwicklung von Lärmminderungsmaßnahmen gestaltet sich im innerstädtischen Bereich u.a. deshalb schwierig, weil einerseits die Verkehrsfunktion, insbesondere im Bereich des Hauptverkehrsnetzes, gewährleistet bleiben muss und andererseits übliche aktive Schallschutzmaßnahmen wie Schallschutzwände oder -wälle aufgrund der räumlichen Situation oder aus städtebaulichen Gründen nicht in Frage kommen. Zu beachten waren weiterhin Fragen der Verkehrssicherheit, die rechtliche Zulässigkeit von Maßnahmen, zu vermeidende Verlagerungseffekte sowie die Übereinstimmung mit anderen Planungen. Für die Schwerpunktbereiche wurden alle in Frage kommenden Handlungsoptionen zur Lärmminderung straßenabschnittsweise überprüft. Anschließend erfolgte eine Abstimmung mit den zuständigen Fachämtern hinsichtlich der Realisierbarkeit der Maßnahmen. Im Ergebnis des Diskussionsprozesses liegt ein abgestimmtes Maßnahmenkonzept vor. Darüber hinaus beinhaltet der Lärmaktionsplan eine gesamtstädtische Lärmminderungsstrategie, welche auf eine flächendeckende Verbesserung der Lärmsituation im gesamten Stadtgebiet abzielt.

Beteiligungsverfahren

Im Zeitraum 28.11.2019 bis 31.01.2020 fand eine Bürgerbefragung zum Thema Lärm in Zwickau statt. An dieser haben sich insgesamt 666 Bürgerinnen und Bürger beteiligt. Darüber hinaus wurde in einem Lärmforum über die die Lärmaktionsplanung informiert und diskutiert.

Ergebnisse

Der Lärmaktionsplan Stufe 3 enthält für 18 Lärmschwerpunkte konkrete Maßnahmen und ausführliche Erläuterungen. Diese sind in den Steckbriefen der einzelnen Untersuchungsschwerpunkte dargestellt und erläutert. Er umfasst weiterhin gesamtstädtische Maßnahmen. Diese Maßnahmen bewirken zwar keine unmittelbare Absenkung der verkehrsbedingten Geräuschbelastung, sind jedoch Voraussetzung, um die mittel- und langfristige Zielstellungen zur Verkehrslärmbekämpfung und -vermeidung abzusichern.

Hier kann der Lärmaktionsplan Stufe 3 der Stadt Zwickau eingesehen werden:

2022/2024 Lärmkartierung und Überprüfung des Lärmaktionsplanes Stufe 3

Nachdem 2022 die Lärmkarten für die Hauptverkehrsstraßen im Stadtgebiet aktualisiert wurden, erfolgte 2024 eine Überprüfung des Lärmaktionsplanes Stufe 3.

Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken

Informationen zur Lärmaktionsplanung an Haupteisenbahnstrecken finden Sie unter:

zuständig

  • Sachgebiet Umwelt

    Claudia Matthes

    Postanschrift

    PF 20 09 33
    08009 Zwickau

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