Sie möchten Informationen zum Grundwasserstand oder zur Grundwassergüte.
Grundwasseruntersuchungen
Ihr Anliegen
Rechtsgrundlagen
Benötigte Unterlagen
Formloser Antrag auf Auskunft mit:
- Angaben zum Antragsteller (Name und Anschrift),
- genauer Spezifizierung der gewünschten Information,
- Art des gewünschten Informationszugangs (schriftlich, Akteneinsicht, ...),
- Vollmacht, wenn ein Beauftragter den Antrag stellt.
Gebühren
Die Auskunft ist kostenpflichtig (§ 12 UIG).
Bemerkungen/Hinweise
Für große Teile des Stadtgebietes (insb. unmittelbar westl. der Mulde) erfolgt seit mehreren Jahren eine Überwachung des Grundwasserstandes, für Teilbereiche auch die Überwachung der Grundwassergüte. Beide Informationen sind insbesondere bei Tiefbaumaßnahmen oder Bauwasserhaltungen von Bedeutung.
- Ein Anspruch auf Auskunft besteht nicht, soweit öffentliche oder private Belange zu schützen sind (§§ 7 und 8 UIG).
- Allgemein formulierte Anträge oder "Ausforschungsanträge", die erst dem Antragsteller einen Überblick über die vorhandenen Informationen verschaffen sollen, können abgelehnt werden.
- Der Antrag wird innerhalb von zwei Monaten und in der Regel schriftlich beschieden.
zuständig
-
Sachgebiet Umwelt
Sven BretschneiderPostanschrift
PF 20 09 3308009 ZwickauBesucheradresse
VWZ, Haus 3, Zimmer 329
Werdauer Straße 62
08056 ZwickauÖffnungszeiten
- Di
- 9-12 Uhr / 13-18 Uhr
- Do
- 9-12 Uhr / 13-15 Uhr
Kontakt aufnehmen
Telefonnummer: +49 375 833652Fax: +49 375 833636
-
Sachgebiet Umwelt
Bert WinklerPostanschrift
PF 20 09 3308009 ZwickauBesucheradresse
VWZ, Haus 3, Zimmer 331
Werdauer Straße 62
08056 ZwickauÖffnungszeiten
- Di
- 9-12 Uhr / 13-18 Uhr
- Do
- 9-12 Uhr / 13-15 Uhr
Kontakt aufnehmen
Telefonnummer: +49 375 833616Fax: +49 375 833636
(Stand: 08.03.18)