Ihr Anliegen:
Sie haben nach Erteilung einer Fällgenehmigung einen Baum oder Großstrauch beseitigt und müssen Ersatzpflanzungen leisten
oder
Sie haben gegen ein Verbot der Gehölzschutzsatzung verstoßen und müssen Ersatzpflanzungen leisten.
Adresse: www.zwickau.de/de/politik/verwaltung/aemter/dezernat2/umweltamt/dienstleistungen/ausgleichspflanzungen.php?print=1&s=42266e95f6554c752541f2312c5b6775
letzte Änderung der Seite: 08.03.2018
gedruckt am: 06.11.2024
Sie haben nach Erteilung einer Fällgenehmigung einen Baum oder Großstrauch beseitigt und müssen Ersatzpflanzungen leisten
oder
Sie haben gegen ein Verbot der Gehölzschutzsatzung verstoßen und müssen Ersatzpflanzungen leisten.
Als Ersatzpflanzungen sind standortgerechte einheimische Baum- und Straucharten zu verwenden. Darunter sind vorrangig Laubgehölze zu verstehen. Lebensbäume (Thuja), Scheinzypressen, Tannen und Fichten werden in der Regel nicht als Ersatz anerkannt.
Detailliertere Informationen erhalten sie in folgendem Infoblatt:
(Stand: 08.03.18)