In diesem Jahr erfolgt eine qualitative Überprüfung des Lärmaktionsplanes Zwickau aus dem Jahr 2015. Dabei wird zunächst geprüft, wie sich die Lärmsituation im Stadtgebiet entwickelt hat, ob und wie Maßnahmen des Lärmaktionsplanes gewirkt haben. Die Ergebnisse wurden in Steckbriefen zusammengefasst dargestellt und werden der Öffentlichkeit bekannt gegeben.
Die Stadt will nun wissen, was betroffene Bürger über die Entwicklung denken, ob und wo weiterer Handlungsbedarf gesehen wird. Alle Beiträge werden geprüft und sollen bei der Weiterentwicklung des Lärmaktionsplanes helfen. In der Zeit vom 14.05. bis 14.06.18 haben Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit, sich hier über die aktuellen Entwicklungen zu informieren.
Die Unterlagen liegen auch im Rathaus (Bürgerbüro), Hauptmarkt 1 aus und können zu den Öffnungszeiten eingesehen werden. Weitere Möglichkeiten zur Einsichtnahme bestehen zu den regulären Sprechzeiten auch im Umweltbüro, Verwaltungszentrum, Werdauer Straße 62, Haus 3.
Hinweise und Anregungen zu den Unterlagen sowie zu Fragen des Verkehrslärmschutzes können bis zum 27.06.18 beim Bürgerservice und beim Umweltbüro abgegeben werden.
Die Steckbriefe, die Lärmkarten und entsprechende Erläuterungen können nachfolgend eingesehen werden.
Die nachfolgenden Erläuterungen enthalten kompakt alle wichtigen Informationen in Zusammenhang mit der Überprüfung des Lärmaktionsplanes Zwickau der Stufe 2. Ausführlichere Informationen zur Lärmkartierung und zur Lärmaktionsplanung sowie die Lärmkarten und den Lärmaktionsplan Stufe 2 im PDF-Format enthalten die entsprechenden Themenseiten.
Auf Grundlage der Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm sind Städte und Gemeinden u.a. zur Erfassung der Verkehrslärmbelastung an Hauptverkehrsstraßen und zur Aufstellung von Lärmaktionsplänen verpflichtet. Die Stadt Zwickau stellt sich deshalb seit längerem dem Problem der Straßenverkehrslärmbelastung. Dazu erfolgte in den Jahren 2008 und 2012 die Lärmkartierung an den Hauptverkehrsstraßen im Stadtgebiet. 2015 wurde der Lärmaktionsplan der Stufe 2 vom Stadtrat beschlossen. Er verfolgt das Ziel, Lärm in nachgewiesenen Schwerpunktgebieten unter die Schwelle der Gesundheitsgefährdung zu senken und den Verkehrslärmschutz nachhaltig bei städtischen Planungen zu berücksichtigen.
Seit der Aufstellung des Lärmaktionsplanes ist einiges passiert. Es wurden große Straßenbauvorhaben im Umland realisiert, die sich auf den Verkehr in Zwickau auswirken. Maßnahmen des Lärmaktionsplanes wurden angegangen und konnten teilweise umgesetzt werden. Nun ist es Zeit für eine Bilanz, denn nach den gesetzlichen Vorgaben müssen Lärmkarten und Lärmaktionspläne regelmäßig überprüft und bei Bedarf überarbeitet werden.
Im Jahr wurden die Lärmkarten für Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von mehr als 3 Mio. Kfz pro Jahr aktualisiert. In den Karten wird die Höhe der Lärmbelastung durch unterschiedliche Farben gekennzeichnet. Dazu wurden die nach EU-Recht vorgegebenen Kenngrößen für den Tag-Abend-Nacht-Lärmindex LDEN und für den Nachtlärmindex LNight ermittelt und in Karten dargestellt. Außerdem wurden die Zahlen der von Lärm betroffenen Anwohner ermittelt. Die Lärmkartierung 2017 ist die Grundlage für eine qualifizierte Überprüfung des Lärmaktionsplanes.
Für die Planung von Lärmminderungsmaßnahmen muss man die Bereiche mit der höchsten Lärmbelastung und den meisten betroffenen Einwohnern kennen, die sogenannten Lärm-Hot-Spots. Im Rahmen der Lärmkartierung Zwickau erfolgte deshalb eine Analyse der Hot-Spots im Stadtgebiet, die auch die Grundlage für die Lärmaktionsplanung bildet. Aus den Lärmwerten der Lärmkartierung und der Anzahl der Betroffenen wurden sogenannte Lärmkennziffern gebildet. Die Lärmkennziffer LKZ stellt die Höhe der Lärm-/Einwohnerbelastung dar. Der Auslösewert LDEN = 65 dB(A) markiert dabei die Grenze der Gesundheitsgefährdung des einwirkenden Lärms. Mit Hilfe der LKZ werden die Schwerpunkte der Lärmbelastung farblich dargestellt. Für das Stadtgebiet wurden so 24 Lärm-Hot-Spots ausfindig gemacht, d.h. Bereiche, in denen der Lärm die Schwelle der Gesundheitsgefährdung überschreitet.