Die Gewässerunterhaltung umfasst die öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines ordnungsgemäßen Gewässerzustandes; sie begründet keinen Rechtsanspruch Dritter gegen den Träger der Unterhaltungslast.
Typische Unterhaltungsarbeiten sind:
- Freihalten und Räumen des Gewässerbettes
Sicherung von Straßenböschungen
Pflege von Hochwasserschutzanlagen
Natürliche Gestaltung und Pflege von Uferböschungen und Gewässerrandstreifen
Baumfäll- und plegearbeiten
Sedimentberäumung mit Technikeinsatz
Bauwerksunterhaltung
Notwendige Arbeiten nach Niederschlägen