Grundhafte Erneuerung der Friedrich-Staude-Straße in Zwickau

Die Friedrich-Staude-Straße – Was ist wann geplant 

Die Friedrich-Staude-Straße, befindet sich zwischen Karl-Keil-Straße und Dr. Karg-Straße im Stadtteil Marienthal in unmittelbarer Nähe zum Heinrich-Braun-Klinikum. Durch die Kombination aus angeschlossener Bebauung und der Lage im Straßennetz handelt es sich dabei um eine reine Wohngebietsstraße. Aufgrund des Erhaltungszustandes und den durch die Nutzung erkannten Defiziten in der bestehenden Gestaltung bzw. Straßenraumaufteilung, soll die Friedrich-Staude-Straße um- und neugestaltet werden. Das Tiefbauamt der Stadt Zwickau beabsichtigt daher, sich im Rahmen der geplanten Erneuerungsmaßnahmen an den Leitungsbeständen der Wasserwerke Zwickau GmbH und der Zwickauer Energieversorgung mit der grundhaften Erneuerung der Verkehrsanlage zu beteiligen.

Die Realisierung des Gesamtprojekts ist in Teilbauabschnitten über 2 Jahre in 2022/2023 vorgesehen. Der Ausbaubereich bzw. die Baulänge erstreckt sich über die Gesamtlänge der Friedrich-Staude-Straße von ca. 480 Meter.

Angestrebt ist eine koordinierte Gemeinschaftsmaßnahme mit der Wasserwerke Zwickau GmbH und der Zwickauer Energieversorgung GmbH. Die Bauabschnittsgrenze wird maßgeblich durch die im Zusammenhang mit der Kanalbaumaßnahme realisierbare tägliche Verlegeleistung, die Realisierung des gebietsinternen Anliegerverkehrs und den technischen Möglichkeiten der Entsorgungsdienste bestimmt werden. Üblicherweise werden derartige Maßnahmen am tiefstliegenden Punkt im Baufeld (hier: Anschluss Karl-Keil-Straße) begonnen und bergaufwärts vorangetrieben.

Warum wird die Friedrich-Staude-Straße neu gestaltet

Auslöser der Baumaßnahme ist der Erneuerungsbedarf an den vorhandenen Leitungen zur Gasversorgung, dem Trinkwasser und dem vorhandenen Abwasserkanal. Da die Verkehrsflächenbefestigung bereits erhebliche Schäden aufweist, kann die Erneuerung der unterirdischen Medien nur im Zusammenhang mit einer grundhaften Erneuerungsmaßnahme des Straßenzuges, in die auch Nebenflächen und Gehwege einbezogen werden, realisiert werden.

Die Friedrich-Staude-Straße hat im Bestand abschnittsweise variierende Fahrbahnbreiten. Im unteren (östlichen) Abschnitt schließen sich an eine 4.75m – 5.00m breite Asphaltfahrbahn beidseitig Gehwege mit ca. 2.00m Breite an. Im oberen (westlichen) Abschnitt ab ca. H-Nr. 40/49 schließt sich einseitig neben der Fahrbahn ein überdimensionierter Parkstreifen an und die beidseitigen Gehwege haben eine Breite von ca. 2.00m. Sowohl Fahrbahn als auch Gehwege sind durch viele Ausbesserungen, Grabenverschlüsse von Leitungsverlegungen, Deckenverformungen bzw. Unebenheiten und Netz- und Längsrisse im Asphalt gekennzeichnet, was wiederrum auf einen ungenügend tragfähigen Unterbau bzw. Untergrund schließen lässt. Hinzu kommt die mangelhafte  Straßenentwässerung mit entsprechender Pfützenbildung.

Die bestehende Fahrbahnbegrenzung mit Betonbordsteinen ist teilweise stark beschädigt und  ein unstetiger Bordverlauf mit unterschiedlichen Höhen die Regel. Alle Oberflächenbefestigungen weisen Unebenheiten durch örtliche Anpassungen an bestehende Zwangspunkte wie z.B. Zugangs- oder Zufahrtshöhen auf.

Aufgrund der unmittelbaren Nähe zum Heinrich-Braun- Klinikum in Verbindung mit den im unteren (östlichen) Teil der Friedrich-Staude-Straße ansässigen Fachärzten, ist der Parkdruck in diesem Straßenzug insbesondere für eine Wohngebietsstraße sehr hoch. Der damit einhergehende Parksuchverkehr wird von den Anwohnern als störend empfunden. Verschärft wird diese Problematik durch das Fehlen gut erkennbarer Wendemöglichkeiten.

Durch die zurückliegende verkehrsrechtliche Anordnung des halbseitigen Gehwegparkens konnten sich die Konfliktsituationen beim Begegnen von Fahrzeugen im beengten Fahrbahnbereich entschärfen. Unter heutigen Gesichtspunkten und im Zusammenhang mit einer grundhaften Erneuerungsmaßnahme ist eine Aufrechterhaltung dieser verkehrsorganisatorischen Maßnahme jedoch nicht mehr vertretbar, da auch nicht motorisierte Verkehrsteilnehmer Anspruch auf barrierefrei nutzbare Verkehrs- und Aufenthaltsflächen haben. In einer Wohnstraße wie der Friedrich-Staude-Straße überwiegt dieser Anspruch dem eines gebietsfremdem Parksuchverkehrs.

In Abstimmung mit der Verkehrsbehörde der Stadt Zwickau wurde daher ein gestalterischer Planungsansatz entwickelt, durch welchen die aufgezeigten Defizite reduziert oder behoben werden.

Wie soll die Friedrich-Staude-Straße zukünftig aussehen

Um die für eine Wohngebietsstraße gewünschte Aufenthaltsqualität zu schaffen und dabei auch die verkehrstechnischen Anforderungen zu berücksichtigen, sind sogenannte Mischverkehrsflächen gut geeignet um den maßgeblichen Nutzungsansprüchen nachzukommen. Mit entsprechenden Gestaltungsmaßnahmen und Beschilderung soll die Friedrich-Staude-Straße somit zu einem Verkehrsberuhigten Bereich umstrukturiert werden. Dabei entfällt die baulich harte Trennung zwischen Fahrbahn und Gehbereichen durch Bordsteine, Parken ist nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt und Fußgänger dürfen den gesamten Straßenraum benutzen. Der bisher bestehende Vorrang des Fahrverkehrs gegenüber den Fußgängern ist somit aufgehoben.

Gestaltung und bauliche Beschreibung:

Auch wenn keine harte bauliche Trennung von Fahrbahn- und Seitenbereichen erfolgt, soll durch den Einbau von Natursteinpflasterrinnen, die der Längsentwässerung dienen, eine weiche Separierung der bituminös hergestellten Fahrgasse vom verbleibenden Seitenbereich mit einer Befestigung aus Betonsteinpflasterbelägen erfolgen. Die Fahrgasse wird dabei eine Breite von lediglich 3.00m aufweisen. Seitlich schließen dann 5-zeilige Pflasterrinnen an, wodurch insgesamt durchgängig mind. 4,10m nutzbare Durchfahrtsbreite vorhanden sein wird, was sowohl Anliegerverkehr als auch Ver- und Entsorgungsdiensten ausreichend Bewegungsspielraum bietet. Ruhender Verkehr wird wechselseitig außerhalb diese Bewegungsraumes nur dort zugelassen, wo die Platzverhältnisse dies ohne Beeinträchtigung von Zufahrts- und Einfahrtsbereichen möglich ist. Somit ist in der Friedrich-Staude-Straße das Parken zukünftig ausschließlich in diesen gekennzeichneten Bereichen erlaubt. Für Ausweichvorgänge werden Bereiche vom Parken freigehalten. Außerdem können die bereits jetzt zum Wenden benutzten beiden Aufweitungen des Straßengrundstücks genutzt werden. Neben den hinter den Parkflächen beidseitig verbleibenden Seitenbereichen, die in ihrer Breite variieren, darf zukünftig durch die Beschilderung als Verkehrsberuhigter Bereich und die Gestaltung ohne trennende Bordsteinanlagen der gesamte Verkehrsraum fußläufig genutzt werden. Grundsätzlich ist in Mischverkehrsflächen ein niedriges Geschwindigkeitsniveau erwünscht, welches durch die beschriebene bauliche Gestaltung auch vermittelt werden soll. 

Seitens der Wasserwerke Zwickau GmbH ist vorgesehen die Trinkwasserleitung in der Friedrich-Staude-Straße und den teilweise maroden Abwasserkanal im unteren (östlichen) Bereich auf etwa 220m Länge zu erneuern. Seitens der Zwickauer Energieversorgung wurde ein Erneuerungsbedarf an der Gasversorgungsleitung angezeigt. Die Medienträger sind bereits über die geplante Baumaßnahme informiert und erhielten die Möglichkeit ihrerseits Maßnahmen wie zum Beispiel den Ausbau der Breitbandinfrastruktur mit auszuführen. Da seitens dieser bisher kein Interesse an solchen Maßnahmen bekundet wurde, wird die Stadt Zwickau zumindest im Längsverlauf der Friedrich-Staude-Straße Leerrohrtrassen aufbauen, die zukünftig auch für einen perspektivischen Ausbau der Breitbandinfrastruktur genutzt werden können.

Die Maßnahme ist als koordinierte Gemeinschaftsmaßnahme vorbereitet und soll auch als solche realisiert werden. Der Ausführungszeitraum wird sich über die Jahre 2022 und 2023 erstrecken, wobei nur in Teilabschnitten gebaut werden kann. Ein Zwischenfertigstellungstermin im Dezember 2022 soll eine grundsätzliche Befahrbarkeit über die Wintermonate ermöglichen. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird an der Einmündung zur Karl-Keil-Straße mit dem Ausbau begonnen.

Welche Ziele werden mit dem Umbau bzw. der grundhaften Erneuerung verfolgt

Mit der koordinierten Gemeinschaftsmaßnahme zwischen Wasserwerken Zwickau, Zwickauer Energieversorgung und Tiefbauamt soll neben einer nachhaltigen und umfassenden Erneuerung der Ver- und Entsorgungsleitungen auch die gesamte Verkehrsfläche an die vorhandenen Nutzungsansprüche und die gestalterischen Maßgaben angepasst werden. Dabei finden selbstverständlich auch die derzeitigen Anforderungen an die Barrierefreiheit einer Verkehrsanlage Berücksichtigung.

Ein weiteres Ziel der Erneuerungsmaßnahme ist eine Verringerung des gebietsfremden Verkehrs und der damit im Zusammenhang stehenden positiven Effekte für Anwohner und Anlieger der Friedrich-Staude-Straße. Durch das verkehrsorganisatorische Prinzip mit Schaffung einer Mischverkehrsfläche, welche als Verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen wird, reduziert sich das Geschwindigkeitsniveau und fördert die Nutzung der gesamten Verkehrsfläche durch alle Nutzergruppen einer solchen Wohngebietsstraße. 

Wie wird die Baumaßnahme ablaufen und welche Einschränkungen sind während der Bauzeit zu erwarten

Die Baumaßnahme ist in 2 Teilabschnitten jeweils nur unter einer Vollsperrung umsetzbar.

Zur Realisierung des für 2022 vorgesehenen 1. Bauabschnittes, welcher sich von der Karl-Keil- Straße bis etwa in Höhe Haus-Nr. 25/26 erstrecken wird, sind zuerst umfangreiche Arbeiten am Leitungsbestand einschließlich Kanal erforderlich bevor direkt anschließend der eigentliche Straßenbau erfolgen kann.

Durch die Schaffung von Notgehwegen, welche im Bauablauf erfahrungsgemäß auch mehrfach verändert werden müssen, ist eine fußläufige Erreichbarkeit der Anliegergrundstücke im direkten Baufeld möglich.

Der Anliegerverkehr des oberhalb bzw. südwestlich liegenden Abschnittes außerhalb des Baufeldes wird über die Dr. Karg-Straße ermöglicht, eine Ein- und Ausfahrt also ausschließlich über diese möglich sein.

Der 2. Bauabschnitt beginnt in 2023. Direkte Beeinträchtigungen durch das Baugeschehen finden dann somit im Bereich zwischen Haus-Nr. 25/26 und Dr. Karg-Straße statt. Der Bereich des 1. Bauabschnittes ist dann weitgehend fertiggestellt und wird durch den Baustellverkehr für die Arbeiten im 2. Bauabschnitt indirekt betroffen sein. In diesem 2. Bauabschnitt sind zunächst Gas- und Trinkwasserleitung zu erneuern, der Kanal ist in diesem Bauabschnitt zurückliegend bereits ausgetauscht worden. Im Anschluss daran wird auch hier der komplette Verkehrsraum neu hergestellt. Durch die Schaffung von Notgehwegen ist die fußläufige Erreichbarkeit der Anliegergrundstücke im unmittelbaren Baufeld möglich.

Für die Müllentsorgung stellt der Landkreis üblicherweise Sammelcontainer jeweils an Beginn und Ende des Baufeldes auf. Die Zugänglichkeit für Notdienst- und Rettungsfahrzeuge ist generell über die gesamte Bauzeit gewährleistet.

Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass der beschriebene Bauablauf lediglich der groben Orientierung dient, da die Organisation und der technologische Bauablauf immer Sache der Baufirma ist, welche den Zuschlag im öffentlichen Ausschreibungsverfahren erhält.

Die Arbeiten sollen entsprechend der Witterungsverhältnisse im II. Quartal 2022 beginnen. Für die Gesamtbaumaßnahme ist eine Bauzeit von zwei mal 8 Monaten vorgesehen.

Für Rückfragen zum Projekt stehen interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Mitarbeiter des Tiefbauamtes unter Telefon 0375 836601 oder per E-Mail bis 22.12.2021 an

tiefbauamtzwickaude gern zur Verfügung.

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