Der Verkehrsentwicklungsplan (VEP) stellt das langfristige gesamtstädtische Konzept der Verkehrsplanung bezüglich aller Verkehrsarten (motorisierter Individualverkehr, öffentlicher Personennahverkehr, Radverkehr, Fußgängerverkehr) dar.
Die Fortschreibung des VEP wurde am 13.12.2012 vom Stadtrat beschlossen. Der Planungshorizont umfasst dabei ca. 15 Jahre.
Die Verkehrsentwicklungsplanung ist eingebunden in die Ziele der Stadtentwicklungsplanung und kommunalen Bauleitplanung, der Raumordnung und Landesplanung.
Darüber hinaus werden demographische Veränderungen ebenso wie gesetzliche Bestimmungen (z. B. Lärmschutz nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz) berücksichtigt.
Auf der Basis von Verkehrsanalysen und Verkehrsprognosen werden für alle Verkehrsarten Zielkonzepte erarbeitet.