Für den Neubau von Straßen erfolgt gemäß den gültigen Rechtsvorschriften die Durchführung von Baurechtsverfahren. Dies erfolgt über Bebauungsplan- bzw. Planfeststellungsverfahren.
Sofern die Stadt Zwickau von Planungen für Verkehrsbaumaßnahmen anderer Vorhabensträger betroffen ist, erfolgt die fachspezifische Beteiligung sowie Auslegung der Planunterlagen.