Hunde müssen auf öffentlichen Straßen und in Grün- und Erholungsanlagen, soweit es sich nicht um ausgewiesene Freilaufflächen handelt, an der Leine geführt werden.
Im Stadtgebiet Zwickau wurden sechs Flächen mit einer Beschilderung „Freilauffläche für Hunde" ausgewiesen. Für die in Zwickau angemeldeten Hunde steht damit eine Gesamtfläche von 51.730 Quadratmetern zur Verfügung.