Planfeststellung
für das Bauvorhaben „110 KV Freileitung Abzweig Eckersbach“
- Auslegung des Planfeststellungsbeschlusses -
Der Planfeststellungsbeschluss der Landesdirektion Sachsen vom 28. Dezember 2020 - Gz.: C32-0522/1139/15, der das o. a. Bauvorhaben betrifft, liegt (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) mit einer Ausfertigung des festgestellten Planes in der Zeit
vom 08. Februar 2021 bis 22. Februar 2021
in der Stadtverwaltung Zwickau, im Foyer des Stadtplanungsamtes, 3. Obergeschoss, Katharinenstraße 11, 08056 Zwickau, während der Dienststunden
Montag, Mittwoch, Donnerstag | 08.00 Uhr - 16:00 Uhr |
Dienstag | 08.00 Uhr - 18:00 Uhr |
Freitag | 08.00 Uhr - 12:00 Uhr |
zur allgemeinen Einsichtnahme aus. Ergänzend wird auf die Möglichkeit zur Einsichtnahme in die Planunterlagen während des vorgenannten Zeitraums auf der Internetseite der Landesdirektion Sachsen unter http://www.lds.sachsen.de/bekanntmachung/ unter der Rubrik Infrastruktur verwiesen. Nach § 27 a Abs. 1 Satz 4 Verwaltungsverfahrensgesetz – VwVfG – ist der Inhalt der zur Einsicht ausgelegten Unterlagen maßgeblich.
Die Einsichtnahme der Unterlagen ist nur nach vorheriger Terminabsprache unter folgendem Kontakt möglich.
Kontaktmöglichkeiten:
Sekretariat Stadtplanungsamt:
Tel.: 0375 836101
E-Mail: stadtplanungsamtzwickaude
Fax: 0375 836161,
Die Einsichtnahme ist nur von maximal zwei Personen gleichzeitig möglich. Beim Betreten des Gebäudes sowie bei der Einsichtnahme in die Planunterlagen ist ein Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Weiterhin sind die allgemein gültigen bekannten Abstands- und Hygienemaßnahmen zu beachten.
Der Planfeststellungsbeschluss wurde den Beteiligten über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt.
Mit Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt, § 43 Abs. 4 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) in Verbindung mit § 74 Abs. 4 Satz 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG).
Bei der Abgabe von Stellungnahmen und Äußerungen oder der Erhebung von Einwendungen seitens der Beteiligten wurden zum Zwecke der Durchführung dieses Planfeststellungsverfahrens Daten erhoben. Diese Daten werden von der Landesdirektion Sachsen in Erfüllung ihrer Aufgaben gemäß den geltenden Bestimmungen zum Datenschutz verarbeitet. Die entsprechenden datenschutzrechtlichen Informationen nach Art. 13 Abs. 1 und 2 sowie Art. 14 Abs. 1 und 2 Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind unter https://www.lds.sachsen.de/Datenschutz einsehbar.
Öffentliche Bekanntmachung dazu im Amtsblatt der Stadt Zwickau "Pulsschlag" Nr. 02 vom 27.01.2021.