Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für das Gebiet Zwickau- Gemarkung Cainsdorf, „Südlich der Wilkauer Straße" gemäß § 34 Absatz 4, Satz 1 Nr.1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) nach den §§ 13 Abs. 2, 3 Abs. 2 BauGB
Der vom Stadtrat der Stadt Zwickau in seiner Sitzung am 24.05.2012 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für das Gebiet Zwickau- Gemarkung Cainsdorf, „Südlich der Wilkauer Straße" nach § 34 Absatz 4, Satz 1 Nr.1 und 3 BauGB und der Entwurf der dazugehörigen Begründung einschließlich Eingriffs-/ Ausgleichsbetrachtung sowie Checkliste für die 1. Stufe der FFH- Verträglichkeitsuntersuchung liegen in der Zeit vom
14.06.2012 bis 16.07.2012
in der Stadtverwaltung Zwickau, im Foyer des Bauplanungsamtes, 3. Obergeschoss, Katharinenstraße 11, 08056 Zwickau, während der Dienststunden
Montag, Mittwoch, Donnerstag | 8.00 Uhr - 16.00 Uhr |
Dienstag | 8.00 Uhr - 18.00 Uhr |
Freitag | 8.00 Uhr - 12.00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch werden die Träger öffentlicher Belange von der Auslegung informiert.