Entwurf der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für das Gebiet Zwickau- Gemarkung Cainsdorf, „Südlich der Wilkauer Straße

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für das Gebiet Zwickau- Gemarkung Cainsdorf,  „Südlich der Wilkauer Straße" gemäß § 34 Absatz 4, Satz 1 Nr.1 und 3 Baugesetzbuch (BauGB) nach den §§ 13 Abs. 2, 3 Abs. 2 BauGB

Der vom Stadtrat der Stadt Zwickau in seiner Sitzung am 24.05.2012 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für das Gebiet Zwickau- Gemarkung Cainsdorf,  „Südlich der Wilkauer Straße" nach § 34 Absatz 4, Satz 1 Nr.1 und 3 BauGB und der Entwurf der dazugehörigen Begründung einschließlich Eingriffs-/ Ausgleichsbetrachtung sowie Checkliste für die 1. Stufe der FFH- Verträglichkeitsuntersuchung liegen in der Zeit vom

            14.06.2012 bis 16.07.2012

in der Stadtverwaltung Zwickau, im Foyer des Bauplanungsamtes, 3. Obergeschoss, Katharinenstraße 11, 08056 Zwickau, während der Dienststunden

Montag, Mittwoch, Donnerstag

8.00 Uhr - 16.00 Uhr

Dienstag

8.00 Uhr - 18.00 Uhr

Freitag

8.00 Uhr - 12.00 Uhr

 

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch werden die Träger öffentlicher Belange von der Auslegung informiert.

  • Stadtplanungsamt

    Sachgebiet Stadtplanung
    Stephan Becker
    Stadtplaner

    Postanschrift

    PF 20 09 33
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