Bebauungsplan Nr. 117 für das Gebiet Zwickau, zwischen Reinsdorfer Straße und Golfplatz, Wohnungsbau

Öffentliche Auslegung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 117 für das Gebiet Zwickau, zwischen Reinsdorfer Straße und Golfplatz, Wohnungsbau nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) 

Der vom Stadtrat der Stadt Zwickau in der Sitzung am 30.06.2022 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf eines Bebauungsplanes nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht und die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen wie z. B. Gutachten und Stellungnahmen liegen in der Zeit vom  

21.07.2022 bis 23.08.2022 

in der Stadtverwaltung Zwickau, im Foyer des Stadtplanungsamtes, 3. Obergeschoss, Katharinenstraße 11, 08056 Zwickau, während der Dienststunden

                     

Montag, Mittwoch, Donnerstag8.00 Uhr – 16.00 Uhr
Dienstag8.00 Uhr – 18.00 Uhr
Freitag8.00 Uhr – 12.00 Uhr

          

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

 

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung ist im Internet auf der Homepage der Stadt Zwickau (www.zwickau.de unter politik/aktuelles/bekanntmachungen) eingestellt. 

Gleichzeitig können die Planunterlagen ab Auslegungsbeginn im Internet auf der Homepage der Stadt Zwickau (www.zwickau.de unter Bürger&Politik /Stadtplanungs-amt/Öffentliche Auslegungen nach dem BauGB) und über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen: https://buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden. 

 

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar: 

Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung als Anlage zum Entwurf Stand Auslegung der Begründung vom 06.05.2022 mit Lageplänen Biotoptypen Bestand und Biotoptypen Planung sowie der tabellarischen Ermittlung des Ausgleichsbedarfs und der Ermittlung der Ausgleichsabgabe und Darstellung der damit durchzuführenden Maßnahme am Reinsdorfer Bach auf dem Entwurf der Planzeichnung

 

Entwurf Stand Auslegung Umweltbericht vom 06.05.2022 mit Beschreibung der Wirkfaktoren der Planung, der umweltbezogenen Bestandsdarstellung und Bewertung des Plangebiets einschließlich einer Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung bzgl. der Schutzgüter Menschen, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaftsbild, Landschaftserleben, naturbezogene Erholung, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter, der Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern, Darstellung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen, Beschreibung der Ausgleichsmaßnahme am Reinsdorfer Bach, Alternativenprüfung, Hinweise zur Durchführung der Umweltüberwachung und allgemein verständliche Zusammenfassung

 

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag vom 13.09.2021 mit Aussagen zur aktuellen Biotop- und Nutzungsstruktur, zu grundsätzlichen Vorhabenwirkungen, zur Relevanzprüfung – Auswahl und Beschreibung prüfrelevanter Arten (u.a. Säugetiere und Fledermäuse, Vögel, Kriechtiere, Käfer, Schmetterlinge), Konfliktanalyse mit Prüfung der Auslösung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände sowie Maßnahmen zur Vermeidung und zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität, Nichtnotwendigkeit der Ausnahmeprüfung gemäß § 45 Abs. 7 BNatSchG, sowie den Anlagen Untersuchung der Avifauna, Lageplan der Brutvögel, Protokoll zur naturschutzfachlichen Begutachtung des Baumbestandes zu Vorkommen von saP-relevanten Käferarten

 

Entwässerungskonzept vom 11.01.2022 und die Ergänzung von 22.03.2022 mit Beschreibung der bestehenden Verhältnisse, den technischen Berechnungen und bautechnischen Erläuterungen, den technischen Berechnungen zu den Schmutz- und Regenwassermengen, Berechnungen zum Regenrückhaltebecken und Stauraumkanal, dem Lageplan des Entwässerungskonzepts, zwei verschiedenen Varianten der Rückhaltung des Niederschlagswassers

 

Immissionsprognose zu einwirkenden Verkehrs- und Gewerbelärm vom 30.06.2021 mit Ermittlung der Immissionsbereiche und Angabe der Immissionsrichtwerte, Ermittlung der einwirkenden Schallquellen hinsichtlich Gewerbe und Verkehrslärm und Berechnung dieser, Angabe des notwendigen Schalldämm-Maßes der Außenbauteile, Zusammenfassung der Ergebnisse

 

Baugrundgutachten vom 04.06.2021 mit Angabe der Aufschlussarbeiten und Laborarbeiten, der Dokumentation der Ergebnisse und den Folgerungen für die Bauleitplanung, radiologische Messungen und deren Dokumentation.

 

Stellungnahme der Landesdirektion Sachsen vom 09.06.2020 mit Hinweisen zur schlüssigen bedarfsbezogenen Argumentation für ein neues Wohngebiet und die städtebauliche Begründung des konkreten Standortes, Ableitung des dringenden Bedarfs

 

Stellungnahme des Landratsamtes Zwickau vom 09.06.2020 mit Hinweisen zu wasserrechtlichen Belangen (u. a. Einleitmenge Niederschlagswasser in Reinsdorfer Bach, Schmutzwasser, Umgang mit Niederschlagswasser, Wasserbau), Lärmimmissionen, zum Bodenschutz, zur Altlastensituation Bergbauhalde und deren Kennzeichnung, zur Landschaft, zur klimatischen Funktion, zum Naturschutz (Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung), zum Entzug von landwirtschaftlicher Nutzfläche, zum vorhandenen angrenzenden Wald, zum Nachweis der Notwendigkeit der Freiflächeninanspruchnahme

 

Stellungnahme des Regionalen Planungsverbandes vom 07.05.2020 mit dem Hinweis zur fachlich nachvollziehbaren Begründung des Wohnungsbedarfs, zur Kennzeichnung der getroffenen Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft, Lage im Gebiet mit unterirdischen Hohlräumen, Abstimmungsbedarf mit der Gemeinde Reinsdorf zur auf Reinsdorfer Seite geplanten Erweiterung Golfplatz Zwickau

 

Stellungnahme des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 05.06.2020 mit Hinweis auf die natürliche Radioaktivität und den Radonschutz, auf Belange der Geologie (Halde, Verfüllung Kiesgrube, Baugrund, geologische Verhältnisse), Empfehlung zu einer der Bauaufgabe angepassten Baugrundvoruntersuchung, besonders gefährdete Steilhanglage

 

Stellungnahmen des Sächsischen Oberbergamtes vom 06.08.2018 und 11.06.2020 mit Hinweisen zum Altbergbau (Steinkohle), zum aktiven Bergbau (Kiesgrube), Hohlraumgebieten und zur Haldensanierung

 

Stellungnahme des Landesamtes für Archäologie vom 15.05.2020 zur archäologischen Relevanz des Plangebietes 

 

Stellungnahme des NABU-Landesverbandes Sachsen e.V. vom 11.06.2020 mit der Notwendigkeit eines Artenschutzfachbeitrages und der Erarbeitung einer speziellen Artenschutzprüfung und der Kritik am Flächenverbrauch

 

Stellungnahme der Grünen Liga Westsachsen e.V. vom 07.06.2020 und vom 14.02.2021 zur faunistischen Kartierung des Bestandes, zu grünordnerischen Festlegungen, zur Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung, zur Regenwasserableitung und zum Regenrückhaltebecken, notwendige unabhängigen Baubegleitung zur Beachtung der Naturschutzaspekte bei den Baumaßnahmen

 

Stellungnahme der Grünen Liga Sachsen e.V. vom 09.02.2021 zum Flächenverbrauch durch das neue Wohngebiet, zur notwendigen Umweltprüfung, zur Eingriffs-Ausgleichsbilanz mit Eingriff in den Wasserhaushalt, Eingriff in Biotope und das Landschaftsbild, zum gesetzlichen Artenschutz, zum Landschaftsschutzgebiet „Am Röhrensteg“

 

Stellungnahme des Naturschutzverbandes Sachsen e.V. vom 09.02.2021 zum Flächenverbrauch durch das neue Wohngebiet, zur notwendigen Umweltprüfung, zur Eingriffs-Ausgleichsbilanz mit Eingriff in den Wasserhaushalt, Eingriff in Biotope und das Landschaftsbild, zum gesetzlichen Artenschutz, zum Landschaftsschutzgebiet „Am Röhrensteg“

 

 

Private Einwender:

Stellungnahme Privater Nr. 1 vom 10.02.2021 mit Bedenken zur nicht gesicherten Abwasserbeseitigung, zu Setzungserscheinungen in Verbindung mit dem Altbergbau, zur Dimensionierung der geplanten Regenrückhaltung und der Einleitung in den Reinsdorfer Bach, zur Lärmbelastung durch die neu geplante Zufahrt des Gebietes, zum Eingriff in die vom Bergbau geprägte Landschaft, zur Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung, zum angrenzenden Landschaftsschutzgebiet und den vorkommenden Vogelarten und anderen Tierarten und der Nutzung des Gebietes durch diese und der Notwendigkeit eines Artenschutzfachbeitrages

 

Über die Bereitstellung der Planunterlagen ab 21.07.2022 im Foyer des Stadtplanungsamtes wird hiermit informiert.

 

Fachliche Auskünfte:

Frau Dipl. -Ing. Veronika Müller, Telefon: 0375-836115, zuständige Stadtplanerin

Herr Dipl. -Ing. Dirk Groh, Telefon: 0375-836111, Sachgebietsleiter Stadtplanung

 

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

 

Die Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB auf der Grundlage von § 4a Absatz 2 BauGB durchgeführt.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan gemäß §§ 3 Abs. 2 BauGB und 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

 

Hinweis:

Es sind die aktuell gültigen Hygieneregeln für das Corona Virus zu beachten.

Beschlussvorlage BV/104/2022 im Ratsinformationssystem 

Umweltrelevante Stellungnahmen:

Grüne Liga Westsachsen vom 14.02.2021
Naturschutzverband Sachsen e. V. vom 09.02.2021
Sächs Oberbergamt vom 06.08.2018
Private Einwender Nr. 1 vom 10.02.2021
Grüne Liga Landesverband Sachsen e.V. vom 09.02.2021
Grüne Liga Westsachsen e.V. vom 07.06.2020
Landesdirektion Sachsen vom 09.06.2020
Landesamt für Umwelt-, Landwirtschaft- und Geologie vom 05.06.2020
Landratsamt Zwickau vom 09.06.2020
Naturschutzbund Landesverband Sachsen e.V. vom 11.06.2020
Sächs Oberbergamt vom 11.06.2020
Landesamt für Archäologie vom 15.05.2020
Planungsverband Region Chemnitz vom 09.06.2020

  • Stadtplanungsamt

    Sachgebiet Stadtplanung
    Veronika Müller
    Stadtplanerin

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