Auslegung Bebauungsplan Nr. 106, Zwickau, Bahnhofsvorstadt

Erneute Auslegung Bebauungsplan Nr. 106, Zwickau, Bahnhofsvorstadt, südwestlicher Teilbereich Quartier Werdauer Straße/Brunnenstraße/Helene-Heymann-Straße/Robert-Blum-Straße, als Allgemeines Wohngebiet

Der vom Stadtrat der Stadt Zwickau in seiner Sitzung am 12.12.2013 gebilligte und zur erneuten Auslegung bestimmte geänderte/ergänzte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 106, Zwickau, Bahnhofsvorstadt, südwestlicher Teilbereich Quartier Werdauer Straße/Brunnenstraße/Helene-Heymann-Straße/Robert-Blum-Straße, als Allgemeines Wohngebiet und die Begründung liegen in der Zeit vom

14.01.2014 bis 29.01.2014

in der Stadtverwaltung Zwickau, im Foyer des Bauplanungsamtes, 3. Obergeschoss, Katharinenstraße 11, 08056 Zwickau, während der Dienststunden

Montag, Mittwoch, Donnerstag

8.00 Uhr - 16.00 Uhr

Dienstag

8.00 Uhr - 18.00 Uhr

Freitag

8.00 Uhr - 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Entwürfen gemäß § 4a Abs. 3 Baugesetzbuch nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

 

Insbesondere folgende Änderungen/Ergänzungen gegenüber Planentwurf mit Stand vom 07.05.2013:

Die bisherige öffentliche Grünfläche wird nunmehr als private Grünfläche festgesetzt. Die betreffende, ca. 380 m² Fläche ist vom Marienthaler Fuß- und Radweg aus nur über eine Treppe erreichbar und wird kaum als öffentliche Grünfläche wahrgenommen und selten als solche genutzt. Die Fläche hat bereits über längere Zeit fast ausschließlich dem ASB als Freifläche gedient, ein Erwerb der Fläche durch den ASB ist daher eine sinnvolle Lösung. Wenn man bedenkt, dass sich der weitläufige Park der Lutherkirche in unmittelbarer Nähe befindet, zieht diese Entscheidung keine wesentlichen Einbußen für die Anwohner des Umfeldes nach sich. Im Zusammenhang mit der Festsetzung der privaten Grünfläche entfällt die Festsetzung des Gehrechtes.

 

Weitere redaktionelle Änderungen im ergänzten/geänderten Planentwurf und in der Begründung sind in der Beschlussvorlage BV/220/2013 - Beschluss über den geänderte/ergänzte Entwurf und die zweite Auslegung des Bebauungsplanes Nr. 106, Zwickau, Bahnhofsvorstadt, südwestlicher Teilbereich Quartier Werdauer Straße/Brunnenstraße/Helene-Heymann-Straße/Robert-Blum-Straße nachzulesen.

  

Diese Änderungen resultierten aus der ersten Auslegung und Trägerbeteiligung, welche vom 11.07.2013 bis zum 12.08.2013 stattgefunden hat.

Planunterlagen zur 2. Auslegung können im Ratsinformationssystem unter Beschlussvorlage BV/220/2013 eingesehen werden:

  • Stadtplanungsamt

    Sachgebiet Stadtplanung
    Angela Dressel
    Stadtplanerin/Architektin

    Postanschrift

    PF 20 09 33
    08009 Zwickau

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    Katharinenstraße 11,
    08056 Zwickau

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