Öffentliche Auslegung des Entwurfs eines Bebauungsplanes gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB), § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch in Verbindung mit § 13a Abs.2, § 13 Abs. 2 BauGB
Der vom Stadtrat der Stadt Zwickau in seiner Sitzung am 30.10.2014 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 107, für das Gebiet Zwickau-Oberplanitz, südlich Mendelssohnstraße und der Entwurf der dazugehörigen Begründung liegen in der Zeit vom
28.11.2014 bis 07.01.2015
in der Stadtverwaltung Zwickau, im Foyer des Bauplanungsamtes, 3. Obergeschoss, Katharinenstraße 11, 08056 Zwickau, während der Dienststunden
Montag, Mittwoch, Donnerstag | 8.00 Uhr - 16.00 Uhr |
Dienstag | 8.00 Uhr - 18.00 Uhr |
Freitag | 8.00 Uhr - 12.00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu den Entwürfen schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Nach § 3 Abs. 2 Satz 2 Halbsatz 2 Baugesetzbuch wird im Rahmen der öffentlichen Bekanntmachung darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Auslegungen können im Ratsinformationssystem unter Beschlussvorlage BV/033/2014-2 eingesehen werden.
Der Bauleitplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt (§ 13a BauGB - Bebauungspläne der Innenentwicklung).
Im Internet kann kein Anspruch auf Vollständigkeit der Planunterlagen erhoben werden.