Der vom Stadtrat der Stadt Zwickau in der Sitzung am 29.06.2023 gebilligte und zur zweiten Auslegung bestimmte geänderte/ergänzte Entwurf eines Bebauungsplanes nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht und die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen wie z. B. Gutachten und Stellungnahmen liegen in der Zeit vom
24.07.2023 bis 25.08.2023
in der Stadtverwaltung Zwickau, im Foyer des Stadtplanungsamtes, 3. Obergeschoss, Katharinenstraße 11, 08056 Zwickau, zu folgenden Zeiten:
Montag, Mittwoch, Donnerstag | 8.00 Uhr – 16.00 Uhr |
Dienstag | 8.00 Uhr – 18.00 Uhr |
Freitag | 8.00 Uhr – 12.00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung ist im Internet auf der Homepage der Stadt Zwickau (www.zwickau.de unter politik/aktuelles/bekanntmachungen) eingestellt.
Gleichzeitig können die Planunterlagen ab Auslegungsbeginn unter www.zwickau.de/beteiligungen und über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen: https://buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.
Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden. Hierzu kann die Kontaktanfrage auf der Startseite der Homepage der Stadt Zwickau und die E-Mail Adresse: stadtplanungsamtzwickaude genutzt werden.
Folgende Arten umweltbezogene Informationen sind verfügbar:
Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung als Anlage der Begründung zum Entwurf 2. Auslegung vom 08.05.2023 mit der tabellarischen Ermittlung des Ausgleichsbedarfs und der Ermittlung der Ausgleichsabgabe, Lageplänen Biotoptypenkartierung Bestand und Biotoptypen Planung sowie Kompensationsmaßnahmen im Bereich der Kleingartenanlage Westsachsenland mit den erforderlichen Abbruchmaßnahmen und den vorgesehenen Naturschutzmaßnahmen und Darstellung der durchzuführenden Maßnahmen auf dem Entwurf der Planzeichnung
Umweltbericht, Entwurf 2. Auslegung vom 08.05.2023 mit Beschreibung der Wirkfaktoren der Planung, der umweltbezogenen Bestandsdarstellung und Bewertung des Plangebiets einschließlich einer Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung, Entwicklungsprognose des Umweltzustandes bei Durchführung der Planung bzgl. der Schutzgüter Menschen, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche, Boden, Wasser, Luft und Klima, Landschaftsbild, Landschaftserleben, naturbezogene Erholung, kulturelles Erbe und sonstige Sachgüter, der Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern, Darstellung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich erheblich nachteiliger Umweltauswirkungen, Beschreibung der Ersatzmaßnahme Kleingartenanlage Westsachsenland (außerhalb Plangebiet), Beschreibung der Artenschutzmaßnahmen (CEF) für Fledermausarten, Reptilien, Vögel, Krötenarten, Schmetterlinge und Heuschrecken im Plangebiet, Alternativen Prüfung, Hinweise zur Durchführung der Umweltüberwachung und allgemein verständliche Zusammenfassung
Artenschutzfachbeitrag mit Untersuchungsumfang und Nachweisen zu Amphibien, Reptilien, Brutvögeln, Säugetieren und weiteren Artengruppen, mit baubedingten, anlagebedingten und betriebsbedingten Wirkfaktoren, der Relevanzprüfung mit Betroffenheitsabschätzung, spezifische Maßnahmen zur Vermeidung naturschutzrechtlicher Verbotstatbestände gegenüber planungsrelevanten Arten, Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF-Maßnahmen), artgruppenbezogene und Art Weise Konfliktanalyse, Zusammenfassung der artenschutzrechtlichen Prüfung, Lageplan mit Ergebnissen der Brutvogelkartierung, Lageplan mit Ergebnissen der Amphibienkartierung, Karte Artenschutzmaßnahmen sowie überschlägige Potentialabschätzung mit artenschutzrechtlich bezogenen Handlungsoptionen und Dokumentation Höhlenbaumkartierung mit Plan der kartierten Höhlenbäume und Vorschlägen für Ersatzmaßnahme
Stellungnahmen der Landesdirektion Sachsen vom 24.06.2022 und 23.01.2023 mit der geforderten Auseinandersetzung mit den Planansätzen der Landes- und Regionalplanung
Stellungnahmen des Landratsamtes Zwickau vom 11.07.2022 und 27.01.2023 mit Hinweisen zu wasserrechtlichen Belangen (eventuell anfallendes Sanitärabwasser, Überflutungsnachweis für das Baugebiet, Maßnahmen zur Niederschlagswasserabflussreduzierung, wassergefährdende Stoffe, Wasserbau), Lichtimmissionen (Blendwirkung), zur Altlastensituation Altstandort „Brückenberg-Schacht II, Koksherstellung“, zum Bodenschutz, zum besonderen Artenschutz und Biotopschutz, zu den geplanten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, zur Bilanzierung des Eingriffs, zum vorhandenen Wald und zur Lage und Größe des Ersatzwaldes, zum eventuellen Störfallbetrieb (Herstellung und Lagerung von Wasserstoff) zur Einbeziehung der Aufstellfläche der ggf. erforderlichen Umspanneinrichtung in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes, zur Aufnahme einer Rückbauverpflichtung
Stellungnahmen des Regionalen Planungsverbandes vom 21.06.2022 und 20.01.2023 mit Hinweisen zur fehlenden Privilegierung von Photovoltaikfreiflächenanlagen im Außenbereich und der damit zusammenhängenden Auseinandersetzung mit den städtebaulichen Entwicklungszielen und –erfordernissen der Stadt Zwickau (Darstellungen im Entwurf Flächennutzungsplan), zu Gebieten mit besonderer Bedeutung für Fledermäuse und Multifunktionsräumen
Stellungnahmen des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie vom 06.07.2022 und 27.01.2023 mit Hinweisen auf die natürliche Radioaktivität, den Radonschutz und der Lage in der radioaktiven Verdachtsfläche Zwickau-Cainsdorf, auf Belange der Geologie/ Baugrund mit anthropogenen Auffüllungen und Grundwasserführung, Hinweise zum eventuellen späteren Rückbau der Anlage
Stellungnahme des Sächsischen Oberbergamtes vom 25.05.2022 mit Hinweisen zum Altbergbau (Steinkohle) u.a. Karl-Marx-Schacht II, auftretenden Erdrissen und dem im Norden angrenzenden EFRE-Projekt „Standort Halden Brückenbergschächte 3 und 4“
Stellungnahme der Deutschen Bahn AG – DB Immobilien vom 30.01.2023 zur Nichtverfügbarkeit von Flächen für die Ausgleichsmaßnahmen im Feuchtgebiet Maxhütte
Stellungnahmen des NABU-Landesverbandes Sachsen e.V. vom 06.06.2022 und 25.01.2023 mit der Notwendigkeit von Unterlagen zum speziellen Artenschutz, zur Kompensationsplanung und Waldumwandlung, Ablehnung des nicht lokalen Ersatzes des Eingriffs in Natur und Landschaft, der besonderen biologischen Wertigkeit des Standortes und der Ablehnung der Umnutzung
Stellungnahme des Naturschutzverbandes Sachsen e.V. vom 25.01.2023 und Stellungnahme der Grünen Liga Sachsen e.V. vom 25.01.2023 zur Nutzung von Offenlandflächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen und dadurch Zerstörung des Renaturierungspotentials, Verhinderung der Widerherstellung des Wasserrückhaltevermögens, Einschränkung von Lebensraum für die Tierwelt, Unterbindung des Biotopverbundes, Konkurrenz zur gesamtgesellschaftlichen Zielstellung der Sicherung bzw. Erhöhung der Biodiversität, Beseitigung der sich abwechselnden vorhandenen Lebensräume, zum Ausgleich der Eingriffe in Natur und Landschaft, Maßnahmen des Artenschutzes, zur Nachnutzung des Standortes
Stellungnahme des BUNDES für Umwelt und Naturschutz, Landesverband Sachsen vom 25.01.2023 zur Anlage von Fledermauskästen
Stellungnahme des Landesvereins Sächsischer Heimatschutz e.V. vom 31.01.2023 zu Wirkungen auf das Landschaftsbild und landschaftsgerechte Ausgleichsmaßnahmen, artenschutzrechtlichen Prüfung, Altbäumen mit Baumhöhlen, Fledermauskästen
Stellungnahme des Tiefbauamtes der Stadt Zwickau vom 31.01.2023 zu den geplanten Ausgleichsmaßnahmen
Stellungnahme des Garten- und Friedhofsamtes der Stadt Zwickau vom 26.01.2023 zu den vorhandenen Alleebäumen entlang der Reinsdorfer Straße, den geplanten Ausgleichsmaßnahmen, der Waldumwandlung
Über die Bereitstellung der Planunterlagen ab 24.07.2023 im Foyer des Stadtplanungsamtes wird hiermit informiert.
Fachliche Auskünfte:
- Herr Stephan Becker, Telefon: 0375-836111, zuständiger Stadtplaner
- Vertretung: Herr Jens Raußer, Telefon: 0375-836100, Amtsleiter Stadtplanung
Entsprechend § 4a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist zu den Änderungen/Ergänzungen erneut auszulegen und die Stellungnahmen auf der Grundlage von § 4 Abs. 2 BauGB sind erneut einzuholen. Diese zweite Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB auf der Grundlage von § 4a Absatz 2 BauGB durchgeführt. Dabei wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan gemäß §§ 3 Abs. 2 BauGB und 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.