Zweite Öffentliche Auslegung zum Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 116 für das Gebiet Zwickau-Mosel – Erweiterung VW-Werk, Gewerbegebiet östlich der Bundesstraße 175 nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)
Der vom Stadtrat der Stadt Zwickau in der Sitzung am 30.06.2022 gebilligte und zur zweiten Auslegung bestimmte geänderte/ergänzte Entwurf eines Bebauungsplanes nach § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) sowie die dazugehörige Begründung mit Umweltbericht und die nach Einschätzung der Stadt wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Informationen wie z. B. Gutachten und Stellungnahmen liegen in der Zeit vom
21.07.2022 bis 23.08.2022
in der Stadtverwaltung Zwickau, im Foyer des Stadtplanungsamtes, 3. Obergeschoss, Katharinenstraße 11, 08056 Zwickau, während der Dienststunden
Montag, Mittwoch, Donnerstag | 8.00 Uhr – 16.00 Uhr |
Dienstag | 8.00 Uhr – 18.00 Uhr |
Freitag | 8.00 Uhr – 12.00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung ist im Internet auf der Homepage der Stadt Zwickau (www.zwickau.de unter politik/aktuelles/bekanntmachungen) eingestellt.
Gleichzeitig können die Planunterlagen ab Auslegungsbeginn im Internet auf der Homepage der Stadt Zwickau (www.zwickau.de unter Bürger&Politik /Stadtplanungs-amt/Öffentliche Auslegungen nach dem BauGB) und über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen: https://buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
Umweltbericht, geänderter Entwurf 2. Auslegung, vom 02.05.2022 mit umweltbezogener Bestandsdarstellung und Bewertung des Plangebiets bzgl. der Schutzgüter Mensch/Lärm, Vegetation, Tiere, Boden, Wasser, Luft, Klima, Landschaft, Kultur- und Sachgüter, einschließlich einer Prognose über die Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung und bei Durchführung der Planung, Darstellung der Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und zur Kompensation, Angaben zur Eingriffs-Ausgleichs-Regelung, Beschreibung von Maßnahmen zur Überwachung der erheblichen Auswirkungen (Monitoring)
Ermittlung des Kompensationsbedarfes, geänderter Entwurf 2. Auslegung, 02.05.2022 (Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung) auf Basis der Überarbeitung der Handlungsempfehlung zur Bewertung und Bilanzierung von Eingriffen im Freistaat Sachsen mit Stand 1/2017 in tabellarischer Form für die Flächen innerhalb und außerhalb des Plangebietes mit Berechnung der Ausgleichszahlung über Ökopunkte. Die geänderte Flächennutzung im Plangebiet in Folge der Umverlegung der Kreisstraße und den daraus resultierenden nicht überbaubaren Flächen führte zu einem geringfügig verminderten Kompensationsbedarf. In den Ausgleich gingen, wie im ersten Entwurf auch, nicht umgesetzte Kompensationsmaßnahmen aus dem Bereich des Volkswagenwerkes und in Anspruch genommene Kompensationsmaßnahmen aus den Straßenbauvorhaben der Bundesstraße ein. Der Großteil der Kompensationsmaßnahmen wurde im Vergleich zum 1. Entwurf nicht verändert. Dies betrifft die Entsiegelungsmaßnahme der ehemaligen Schweinemastanlage am Rittergut Mosel und die Aufforstung im Werdauer Wald. Für die Maßnahme N3 wurden die Festsetzungen im Bereich der Hochspannungstrasse von Streuobstwiese auf Extensivwiese geändert, da dort keine Baumpflanzungen möglich sind. Die oben genannten Kompensationsmaßnahmen wurden tabellarisch bilanziert. Die Darstellung der Maßnahmen N1 Abbruch und Renaturierung Schweinemastanlage am Rittergut Mosel, N2 Teilaufforstung in Langenbernsdorf und N3 Anlage Streuobstwiese erfolgte auf der Planzeichnung. Eine weitere Kompensation des Ausgleichsbedarfes erfolgt über eine Ökokontomaßnahme in Lüttewitz. Die Darstellung der Biotoptypen im Plangebiet erfolgte auf dem Plan Biotoptypenkartierung vom 02.05.2022. In der Planzeichnung gleichen Datums werden die Ausgleichsflächen aus unterschiedlichen Planungen (VW, Straßenbaumaßnahmen Freistaat) innerhalb des Plangebietes dargestellt.
Flora Fauna Habitat (FFH) -Vorprüfung vom 24.09.2020 Vorprüfung der FFH-Verträglichkeit des Planvorhabens als 1. Prüfstufe, Prüfung der Auswirkungen auf die Erhaltungsziele des FFH-Gebietes „Mittleres Zwickauer Muldetal“, Beschreibung der relevanten Wirkfaktoren, Prognose möglicher Beeinträchtigungen und Einschätzung der Relevanz anderer Projekte, keine Änderung zum 1. Entwurf
Artenschutzbeitrag vom 08.07.2019 und Ergänzung vom 24.09.2020
Voruntersuchungen und Beschreibung des Untersuchungsraums und der Auswirkungen des Vorhabens, Konfliktanalyse mit Betroffenheitsanalyse und Prüfung der Verbotstatbestände sowie Maßnahmenkonzept mit artenschutzrechtlichen Vermeidungsmaßnahmen, vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) und artspezifischen Erhaltungsmaßnamen
Ergänzung A zur Projektbeschreibung, zu Wirkprozessen und zu optischen und akustischen Störungen und Ergänzung B zum Artenschutz Weißstorch zum Artenschutzbeitrag, beide vom 24.09.2020, keine Änderung zum 1. Entwurf
Geräuschimmissionsprognose von den 14.08.2020
mit Analyse und den sich daraus ergebenden Untersuchungsergebnissen zu Geräuschimmissionen gewerblichen Anlagen auf Basis der bestehenden Geräuschkontingentierung des rechtskräftigen Bebauungsplans VW-Werk und unter Einbeziehung von 2 geplanten Windkraftanlagen westlich des Plangebietes in Mosel, keine Änderung zum 1. Entwurf
Wasserwirtschaftliche Vorplanung, August 2020
Entwässerungskonzept mit Vordimensionierung der Regenrückhaltung und der Einleitmengen in die natürliche Vorflut, Untersuchung der Ableitkapazitäten von Schäbigtbach und Rolandbach sowie Vorschläge zur Anpassung der Abflusssituation an die zu erwartenden Niederschlagsmengen, keine Änderung zum 1. Entwurf
Stellungnahmen der Landesdirektion Sachsen vom 26.09.2019 und 10.02.2021
mit Belangen des Immissionsschutzes, der Siedlungswasserwirtschaft, des Hochwasser-schutzes, des Gewässerausbaus, der Gewässergüte und der Gewässerökologie
Stellungnahme des Planungsverbandes Region Chemnitz vom 02.09.2019 und 19.01.2021
zu Belangen des Artenschutzes, insbesondere Fledermäuse und zu den Kompen-sationsmaßnahmen N2 Teilaufforstung in Langenbernsdorf und N3 Anlage Streuobstwiese, ohne Überlagerung B-Plan Nr. 304 Zwickau-Mosel, Mischgebiet an der Glauchauer Straße ist inzwischen aufgehoben
Stellungnahmen des Landratsamtes Zwickau vom 02.10.2019 und 04.02.2021
zu Belangen der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, der Abwasserentsorgung und des Niederschlagswassers, des Hochwasserschutzes, des Immissionsschutzes, des Abfall-, Altlasten- und Bodenschutzes (Altlasten und Ersatzmaßnahme N1 Abbruch und Renaturierung eh. Schweinemastanlage am Rittergut Mosel), des Naturschutzes mit Hinweisen zu Kompensationsmaßnahmen und zum Artenschutz, insbesondere zum Weißstorch, Belange der Grünordnung und Artenwahl
Stellungnahmen des Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft u. Geologie vom 02.09.2019 und 15.02.2021
mit Hinweisen auf Belange der Geologie, Hydrologie, Geogefahren, Anforderungen und Hinweisen zum Radonschutz, Hinweis 19 ist in Planzeichnung neu eingefügt
Stellungnahme des Sächsischen Oberbergamtes vom 23.01.2019, 30.09.2019 und 21.01.2021
mit Hinweisen auf Altbergbau und die Sächsische Hohlraumverordnung
Stellungnahme des Garten- und Friedhofsamtes der Stadt Zwickau vom 08.10.2019 und 01.02.2021
mit Belangen des Artenschutzes, insbesondere Nahrungs- und Rasthabitat u.a. für Störche und zu Kompensationsmaßnahmen mit Hinweisen der Zuordnung und Unterhaltung
Stellungnahme des Naturschutzverbandes Sachsen e.V. vom 07.10.2019
mit Belangen der Kompensationsmaßnahmen
Stellungnahme der Grüne Liga Westsachsen e.V. vom 05.10.2019
mit Belangen der Kompensationsmaßnahmen, insbesondere der standörtlichen Durchführung
Stellungnahme des Landesvereins Sächsischer Heimatschutz e.V. vom 08.10.2019
zu Belangen des Artenschutzes, insbesondere den vorgezogenen Maßnahmen des Artenschutzes und deren Sicherung
Stellungnahme des Staatsbetriebes Zentrales Flächenmanagement vom 18.09.2019 und 15.02.2021
mit dem Hinweis zu Flächeneigentum und Abstimmungserfordernissen, zur Ersatzmaßnahme N1 Abbruch und Renaturierung ehemalige Schweinemastanlage Mosel und zur Ausgleichsmaßnahme N4 Umwandlung von Ackerland in Dauergrünland in Lüttewitz als Ökokontomaßnahme
Über die Bereitstellung der Planunterlagen ab 21.07.2022 im Foyer des Stadtplanungsamtes wird hiermit informiert.
Fachliche Auskünfte:
Frau Dipl. -Ing. Angela Dressel, Telefon: 0375-836126, zuständige Stadtplanerin
Herr Dipl. -Ing. Dirk Groh, Telelfon: 0375-836111, Sachgebietsleiter Stadtplanung
Entsprechend § 4a Abs. 3 Satz 1 Baugesetzbuch (BauGB) ist zu den Än-derungen/Ergänzungen erneut auszulegen und die Stellungnahmen auf der Grundlage von § 4 Abs. 2 BauGB sind erneut einzuholen. Diese zweite Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB wird gleichzeitig mit der Einholung der Stellungnahmen nach § 4 Abs. 2 BauGB auf der Grundlage von § 4a Absatz 2 BauGB durchgeführt. Dabei wird bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan gemäß §§ 3 Abs. 2 BauGB und 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Hinweis:
Es sind die aktuell gültigen Hygieneregeln für das Corona Virus zu beachten.