Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 115

Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 115 für das Gebiet Zwickau Marienthal zwischen Werdauer Straße und Ulmenweg als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren, Wohnungsbau, nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) ohne Umweltprüfung entsprechend § 2 Absatz 4 BauGB

 

Der vom Stadtrat der Stadt Zwickau in seiner Sitzung am 28.05.2020 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 115 für das Gebiet Zwickau Marienthal zwischen Werdauer Straße und Ulmenweg als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren, Wohnungsbau, nach § 13a BauGB und der Entwurf der dazugehörigen Begründung mit der Schalltechnischen Untersuchung vom 27.09.2019, dem Entwässerungskonzept/Hochwasserschutz vom August 2019 sowie der Eingriffs-/Ausgleichs-Bilanzierung vom Februar 2019 

liegen in der Zeit vom 

             18.06.2020 bis 24.07.2020 

in der Stadtverwaltung Zwickau, im Foyer des Stadtplanungsamtes, 3. Obergeschoss, Katharinenstraße 11, 08056 Zwickau, während der Dienststunden

 
                            Montag, Mittwoch, Donnerstag  8.00 Uhr – 16.00 Uhr
                            Dienstag  8.00 Uhr – 18.00 Uhr
                            Freitag   8.00 Uhr – 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Aufgrund des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 wird darum gebeten einen Termin zur Einsichtnahme an dem angegebenen Ort unter den angeführten Kontaktmöglichkeiten zu vereinbaren. 

Es wird auf die allgemein geltenden Schutzmaßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 wie Abstandsregelungen und Hygienevorschriften sowie auf die aktuell gültige Corona-Schutz-Verordnung des Freistaates Sachsen hingewiesen (siehe auch Homepage der Stadt Zwickau unter www.zwickau.de). Die Besucher werden gebeten beim Betreten des Gebäudes einen Mund-Naschen-Schutz zu tragen. Dieser kann nicht gestellt werden. 

Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung ist im Internet auf der Homepage der Stadt Zwickau (www.zwickau.de unter politik/aktuelles/bekanntmachungen) eingestellt.

Gleichzeitig können die Planunterlagen ab Auslegungsbeginn im Internet auf der Homepage der Stadt Zwickau (www.zwickau.de unter Bürger&Politik /Stadtplanungsamt/Öffentliche Auslegungen nach dem BauGB) und über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen: https://buergerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.

Die öffentliche Auslegung des Bauleitplans wird gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13a Abs. 2, § 13 Abs. 2 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

 

Der Bauleitplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt (§ 13a BauGB – Bebauungspläne der Innenentwicklung). Dementsprechend wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.

 

Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend.

 

Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, der Umweltbericht gemäß § 2a BauGB, die Angaben zu umweltbezogenen Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, sowie die zusammenfassende Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB für dieses Planverfahren entbehrlich.

 

Über die Bereitstellung der Planunterlagen ab 18.06.2020 im Foyer des Stadtplanungsamtes wird hiermit informiert.

 

Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.

Kontaktmöglichkeiten:       
                             Stadtplanerin: Frau Dipl.-Ing. Karin Martin,
                             Tel.: 0375 836125,

                             Sachgebietsleiter: Herr Dipl.-Ing. Dirk Groh
                             Tel.: 0375 836111

                             Sekretariat Stadtplanungsamt:
                             Tel.: 0375 836101
                             E-Mail: stadtplanungsamtzwickaude
                             Fax: 0375 836161,

 

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan gemäß §§ 3 Abs. 2 BauGB und 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

  • Stadtplanungsamt

    Sachgebiet Stadtplanung
    Karin Martin
    Landschaftsarchitektin

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    PF 20 09 33
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