Öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Bebauungsplan Nr. 114, Zwickau-Trillerstraße, Teilbereich Hans-Ackermann-Weg – Wohngebiet gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13a Abs. 2 BauGB, § 13 Abs. 2 und 3 BauGB
Der vom Stadtrat der Stadt Zwickau in seiner Sitzung am 24.10.2019 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 114, Zwickau-Trillerstraße, Teilbereich Hans-Ackermann-Weg – Wohngebiet auf der Grundlage von § 13a BauGB, Bebauungsplan der Innenentwicklung, im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 2 BauGB und der Entwurf der dazugehörigen Begründung mit Baugrundgutachten liegen in der Zeit vom
21.11.2019 bis 23.12.2019
in der Stadtverwaltung Zwickau, im Foyer des Stadtplanungsamtes, 3. Obergeschoss, Katharinenstraße 11, 08056 Zwickau, während der Dienststunden
Montag, Mittwoch, Donnerstag | 8.00 Uhr – 16.00 Uhr |
Dienstag | 8.00 Uhr – 18.00 Uhr |
Freitag | 8.00 Uhr – 12.00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Der Inhalt der ortsüblichen Bekanntmachung ist im Internet auf der Homepage der Stadt Zwickau Öffentliche Bekanntmachungen nach dem BauGB eingestellt.
Gleichzeitig können die gesamten Planunterlagen im Internet über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen: https://bürgerbeteiligung.sachsen.de eingesehen werden.
Der Bauleitplan wird im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt (§ 13a BauGB – Bebauungspläne der Innenentwicklung). Dementsprechend wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abgesehen.
Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und 3 Satz 1 BauGB entsprechend.
Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB ist eine Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, der Umweltbericht gemäß § 2a BauGB, die Angaben zu umweltbezogenen Informationen nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, sowie die zusammenfassende Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB für dieses Planverfahren entbehrlich.
Über die Bereitstellung der Planunterlagen ab 21.11.2019 im Foyer des Stadtplanungsamtes wird hiermit informiert.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen zu dem Entwurf schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift vorgebracht werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan gemäß §§ 3 Abs. 2 BauGB und 4a Abs. 6 BauGB unberücksichtigt bleiben können.
Beschlussvorlage BV/044/2019-2 im Ratsinformationssystem